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2.4.5. Aufnahme und Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern


Die Kommunen Sachsen-Anhalts sollten die positiven Erfahrungen anderer Kommunen in der Arbeit von Migrationsbeiräten und Ausländerbeauftragten als Instrument aktiver Integrations-politik nutzen. Unsere Arbeit wird darauf gerichtet sein, vorhandene und neue Netzwerke zu fördern, die der Selbstorganisation und der Interessenvertretung von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten dienen.


Nach dem AufnG LSA erfolgt die Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch die Landkreise und kreisfreien Städte, die vorrangig in zentralen Asylbewerberheimen unter-gebracht werden.


Linke kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger setzen sich für einen humanen Umgang mit zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ein. Dies betrifft die Zurverfügungstellung von dezentralem Wohnraum, Schaffung von Möglichkeiten der Integration sowie den Abbau von Vorurteilen und Ressentiments in der Bevölkerung. Es ist uns bewusst, dass die Bundes- und Landesasylgesetze häufig diesem Ziel entgegenstehen und selbst ausgrenzend sowie desintegrierend wirken. Dem wollen wir entgegenwirken.


Hierbei nutzen wir die gesetzlich gegebenen Ausnahmetatbestände des AufnG umfassend aus, insbesondere bei Familien und langjährig hier lebenden Asylsuchenden. Dies hat humanitäre, aber auch sogar finanzielle Vorteile für die Kommune. Die Unterbringung der Asylsuchenden wollen wir kommunal organisieren, um eine – soweit möglich – soziale Teilhabe von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern abzusichern. Wir wollen, dass Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zur Schule gehen, und zwar unabhängig vom Aufenthaltstitel. Wir treten dafür ein, dass die untere Ausländerbehörde ihr Ermessen bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen umfassend zu Gunsten der Asylbewerberinnen und Asylbewerber nutzt. Zugleich lehnen wir die Ausgabe von Wertgutscheinen statt Bargeld ab. Als kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger setzen wir uns dafür ein, dass die kommunalen Ausländerbehörden ihren gesamten Gesetzesspielraum für die Erteilung von Aufenthaltstiteln sowie für die Anerkennung von Abschiebehindernissen umfassend nutzen. Abschiebungen lehnen wir als unmenschlich ab, werden diese in der Öffentlichkeit kritisch thematisieren und diese mit allen uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln versuchen zu verhindern.

2.1.Kommunale Arbeitswelt und Wirtschaft 
2.1.1Kommunale Wirtschaftsunternehmen
2.1.2. Öffentlicher Dienst
2.1.3. Freie Träger
2.1.4. Öffentliche Auftragsvergabe

2.2.    Wohnen/Mieten


2.3.    Soziale Daseinsvorsorge
2.3.1. Kindertagesstätten
2.3.2. Schulen
2.3.3. Sportstätten
2.3.4. Medizinische Versorgung
2.3.5. Kommunale Kultur


2.4.   Kommunale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
2.4.1. Hartz IV und Jobcenter
2.4.2. Ein-Euro-Jobs
2.4.3. Lohnansprüche überleiten – Billiglohnunternehmen zur Kasse!
2.4.4. Kinderarmut bekämpfen
2.4.5. Aufnahme und Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern


2.5.   Moderne Kommunikationstechnik / IT / E-Gouvernement

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