2.4.1. Hartz IV und Jobcenter
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind an der Umsetzung der Regelungen nach dem SGB II („Hartz IV”) beteiligt: Entweder über die Jobcenter, deren gemeinsamer Träger sie zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit sind, oder sogar als alleiniger Träger im Falle der so-genannten „Optionskommune”. Auch wenn DIE LINKE als einzige Partei die Hartz-IV-Reformen stets und zu Recht grundsätzlich kritisiert hat, steht sie über ihre Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Landkreisen und kreisfreien Städten in der Verantwortung bei deren Umsetzung. Trotz bzw. gerade wegen unserer Kritik am „System Hartz IV” setzen sich daher linke Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den Kreistagen und Stadträten der kreisfreien Städte dafür ein, die Anspruchslage der Betroffenen zu verbessern, soziale Ausgrenzung und Schikanen gegen sie zu vermeiden und individuelle oder gemeinsame Widerständigkeit zu unterstützen.
Kommunale Einflussnahme auf die Jobcenter
DIE LINKE wird sowohl dort, wo die Zuweisung der Zuständigkeit nach dem SGB II in alleiniger Trägerschaft der Kommunen erfolgt („Optionskommunen“) als auch dort, wo der Vollzug des SGB II durch gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Landkreis bzw. kreisfreie Stadt erfolgt („gemeinsame Einrichtung“), die jeweilige Struktur der Jobcenter erhalten. In der jeweiligen Struktur werden linke kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger versuchen, größtmöglich kommunalpolitischen Einfluss auf Richtlinien und Entscheidungen der Jobcenter zu nehmen. In Jobcentern als gemeinsame Einrichtung werden wir darauf hinwirken, dass die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter der Trägerversammlung aus der Mitte des Kreistages benannt werden. DIE LINKE wird zudem durch die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in der Trägerversammlung darauf hinwirken, dass die Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung in enger Abstimmung mit dem kommunalen Träger erfolgt. In Optionskommunen wird DIE LINKE darauf Einfluss nehmen, dass wesentliche Entscheidungen und Richtlinien im Kreistag diskutiert werden als auch darauf hinwirken, dass eine umfassende Vernetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Vermittlung u.a.) mit den gemeinsamen Einrichtungen und der Bundesagentur für Arbeit erfolgt. Gleichzeitig setzen wir uns in den Vertretungen der Kreistage und kreisfreien Städte für umfassende Informations- und verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten der kommunalen Vertretungskörperschaften in den Jobcenter-Beiräten ein. Linke Mandatsträgerinnen und Mandatsträger treten dafür ein, dass wesentliche Beschlüsse der Jobcenter-Trägerversammlung an vorherige Beschlüsse im Kreistag bzw. Stadtrat gebunden werden.
Unterkunftskosten (KdU) und Mehrbedarfe
Linke kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger setzen sich für die zeitnahe Erstellung und Aktualisierung von realistischen Mietwerterhebungen durch ein sozialrechtlich gefordertes „schlüssiges Konzept” ein, um Angemessenheitskriterien zu ermitteln.
Ausnahmetatbestände für U25-Jährige zum Bezug eigenen Wohnraums sollen großzügig angewendet werden. Zudem setzen sich linke kommunale Mandatsträgerinnen und Mandats-träger dafür ein, dass die Angemessenheitskriterien für Erstausstattungen tatsächlich bedarfsdeckend, explizit ohne Verweis auf Gebrauchtwarenhöfe, Sozialkaufhäuser o.ä. und zudem in Bargeld, nicht als Wertgutschein, erfolgen. Der Bezug größeren Wohnraumes bei Schwangerschaft soll bereits mindestens drei Monate vor voraussichtlicher Geburt, nicht erst unmittelbar vor oder gar nach Geburt, möglich sein.
2.1.Kommunale Arbeitswelt und Wirtschaft
2.1.1Kommunale Wirtschaftsunternehmen
2.1.2. Öffentlicher Dienst
2.1.3. Freie Träger
2.1.4. Öffentliche Auftragsvergabe
2.3. Soziale Daseinsvorsorge
2.3.1. Kindertagesstätten
2.3.2. Schulen
2.3.3. Sportstätten
2.3.4. Medizinische Versorgung
2.3.5. Kommunale Kultur
2.4. Kommunale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
2.4.1. Hartz IV und Jobcenter
2.4.2. Ein-Euro-Jobs
2.4.3. Lohnansprüche überleiten – Billiglohnunternehmen zur Kasse!
2.4.4. Kinderarmut bekämpfen
2.4.5. Aufnahme und Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
2.5. Moderne Kommunikationstechnik / IT / E-Gouvernement






