2.1.4. Öffentliche Auftragsvergabe
Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein wichtiger Steuerungshebel für gute Arbeitsverhältnisse vor Ort. Obwohl das ab 2013 geltende Vergabegesetz Sachsen-Anhalt einen konkreten Mindestlohn nicht vorsieht, räumt dieses jedenfalls die Möglichkeit ein, bei der Auftragsvergabe zusätzliche Kriterien einfließen zu lassen, wie etwa Mitbestimmungsfaktoren, die Anzahl der Auszubildenden, Maßnahmen zur Familienförderung oder Umweltkriterien und -standards. Linke kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden diese Möglichkeiten der Ausschreibung und Zuschlagserteilung offensiv nutzen. Wir werden öffentlich dafür werben, dass nicht die Dumping-Billigheimer, sondern ehrliche und seriöse Unternehmen mit dauerhaft tragfähigen und regional verankerten betriebswirtschaftlichen Konzepten sowie guten Arbeitsbedingungen kommunale öffentliche Aufträge erhalten. Linke kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden bei ihrer Argumentation die gesamtwirtschaftlich sowie mittelfristig positiven Auswirkungen dieser Auftragsvergabe den kurzfristigen Einspareffekten gegenüberstellen. Unsere politische Forderung „Gute Arbeit – gute Löhne“ ist Entscheidungskriterium für linke Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.
2.1.Kommunale Arbeitswelt und Wirtschaft
2.1.1Kommunale Wirtschaftsunternehmen
2.1.2. Öffentlicher Dienst
2.1.3. Freie Träger
2.1.4. Öffentliche Auftragsvergabe
2.3. Soziale Daseinsvorsorge
2.3.1. Kindertagesstätten
2.3.2. Schulen
2.3.3. Sportstätten
2.3.4. Medizinische Versorgung
2.3.5. Kommunale Kultur
2.4. Kommunale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
2.4.1. Hartz IV und Jobcenter
2.4.2. Ein-Euro-Jobs
2.4.3. Lohnansprüche überleiten – Billiglohnunternehmen zur Kasse!
2.4.4. Kinderarmut bekämpfen
2.4.5. Aufnahme und Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
2.5. Moderne Kommunikationstechnik / IT / E-Gouvernement






