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2.1.3. Freie Träger

Soweit die Kommune Gemeinwohlaufgaben durch freie Träger erfüllen lässt, setzen sich linke kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger dafür ein, dass diese Aufgaben durch freie Träger nur dann dauerhaft vergeben werden, wenn diese gleichartige arbeitsrechtliche Standards wie kommunal Beschäftigte, nämlich betriebliche Mitbestimmung sowie tarifliche und ökologische Standards sowie geschlechtliche und weltanschauliche Diskriminierungs-freiheit bei der Aufgabenerfüllung, garantieren. Das gilt auch für religiöse Tendenzbetriebe. 


Werden freie Träger diesen Anforderungen nicht gerecht, streben linke kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger an, diese Aufgaben durch kommunale Träger ausführen zu lassen.

2.1.Kommunale Arbeitswelt und Wirtschaft 
2.1.1Kommunale Wirtschaftsunternehmen
2.1.2. Öffentlicher Dienst
2.1.3. Freie Träger
2.1.4. Öffentliche Auftragsvergabe

2.2.    Wohnen/Mieten


2.3.    Soziale Daseinsvorsorge
2.3.1. Kindertagesstätten
2.3.2. Schulen
2.3.3. Sportstätten
2.3.4. Medizinische Versorgung
2.3.5. Kommunale Kultur


2.4.   Kommunale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
2.4.1. Hartz IV und Jobcenter
2.4.2. Ein-Euro-Jobs
2.4.3. Lohnansprüche überleiten – Billiglohnunternehmen zur Kasse!
2.4.4. Kinderarmut bekämpfen
2.4.5. Aufnahme und Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern


2.5.   Moderne Kommunikationstechnik / IT / E-Gouvernement

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