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Foto: <a href="http://www.flickr.com/photos/traumteufel666/4702139725/>TraumTeufel666</a> <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">(CC BY-SA 3.0)</a>

 

4. Städte und Gemeinden: im Spannungsfeld von Haushaltskonsolidierung und Gestaltungsanspruch

 

DIE LINKE steht für eine Haushaltspolitik in den Kommunen, die für die Leistungen der Daseinsvorsorge die Mittel und das notwendige Personal bereitstellt. Wirtschaftlichkeit messen wir zuallererst an der Aufgabenerfüllung gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern.


Wir verschließen uns nicht notwendigen Anpassungen und Einsparungen, die wir unter dem Gesichtspunkt des Sozialen prüfen und bewerten.


Dort, wo Einwohnerinnen und Einwohner mit Gebühren und Beiträgen kommunale Aufgaben mitfinanzieren, wird sich DIE LINKE für eine Offenlegung und vollständige Transparenz der Kalkulationsgrundlagen einsetzen. Wir streben dort, wo es möglich ist, eine Gebühren- und Beitragsstaffelung nach sozialen Aspekten an. Den Verkauf von kommunalem Eigentum zur Haushaltskonsolidierung lehnen wir strikt ab.


Wir werden bei der Bemessung von Abschreibungen und der Bildung von Rückstellungen darauf achten, dass nicht zu Lasten der Handlungsfähigkeit der Kommune Bewertungs-spielräume falsch genutzt werden.


Auch in den Kommunen gilt: Ohne Moos nix los.


Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte werden mit Problemen allein gelassen, deren Verur-sacher sie nicht sind. Unter dem Stichwort „Haushaltskonsolidierung“ werden allerorts die Dinge weggekürzt, die eine Kommune lebenswert machen. Die Lösung der kommunalen Haushaltsprobleme muss auf Bundes- und Landesebene erfolgen!


DIE LINKE hat hierzu Vorschläge unterbreitet:

  • Wir stehen für die Einführung einer Gemeindewirtschaftssteuer, die die bisherige Gewerbesteuer ablösen soll. Mit ihr wollen wir alle selbstständigen, mit Gewinnabsicht ausgeübten Tätigkeiten besteuern.
  • Für den kommunalen Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt haben wir einen Vorschlag unterbreitet, der die Kommunen nicht von der allgemeinen Steuerentwicklung abkoppelt, den Mindestbedarf sichert und innerhalb der kommunalen Familie einen angemessenen Ausgleich schafft.
  • Wir fordern auch für die vor der Föderalismusreform II den Kommunen vom Bund übertragenen Aufgaben die Anwendung des Konnexitätsprinzips – es muss gelten: Wer bestellt, der bezahlt auch. 
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