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2.1.1. Kommunale Wirtschaftsunternehmen

Die kommunalen Wirtschaftsunternehmen sind für viele Kommunen ein wichtiges Standbein zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region. Unser kommunalpolitisches Engagement richtet sich auf den Erhalt und die Sicherung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit kommunaler Unternehmen, insbesondere der Stadtwerke, damit diese ihrer sozialen Verantwortung nachkommen können.


Öffentliche Dienstleistungen und Güter sollen für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer gesellschaftlichen Stellung zugänglich sein. Das erreichen wir, indem kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge erhalten, gestärkt oder wieder geschaf-fen werden. Wir definieren Daseinsvorsorge als Grundversorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen. Dazu gehören Energie- und Wasserversorgung, Abfall- und Abwasserentsorgung, Wohnungswirtschaft und öffentlicher Verkehr, Erziehung, Bildung und Kultur, Sport und Erholung, Gesundheits-, Kranken- und Wohlfahrtspflege sowie Telekommunikation. In diesen Bereichen sollen Kommunen sich wirtschaftlich betätigen können. Hier hat für uns Versorgungssicherheit Vorrang vor Wettbewerbs- oder Gewinn-überlegungen.


Allen entgegenlautenden Behauptungen zum Trotz: Kommunen und kommunale Unternehmen behindern die wirtschaftliche Entwicklung nicht, sondern sind auch für die ortsansässigen Wirtschaftsunternehmen wichtige Auftraggeber und Partner. Auch deshalb wird sich DIE LINKE für die Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge einsetzen.


Doch nicht allein das formale Eigentum an kommunalen Unternehmen steht für DIE LINKE im Mittelpunkt ihrer Kommunalpolitik, sondern der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger. Kommunale Unternehmen müssen ihre Leistungen an den Bürgerinnen und Bürgern aus-richten, wirtschaftlich und transparent arbeiten und ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden. Sie sind für uns weder Konsolidierungsmasse noch Geldbeschaffungsmittel für den Haushalt.


Für uns haben der kommunale Eigenbetrieb und die Anstalt öffentlichen Rechts Vorrang vor anderen Rechtsformen, da sie den Einfluss der Kommunalvertretungen auf das Unternehmen sichern. Anderen Rechtsformen wird DIE LINKE nur dann zustimmen, wenn in den Gesell-schaftsverträgen der kommunale Einfluss gesichert ist. Wir werden bei bestehenden Gesell-schaften darauf hinwirken, entgegenstehende Gesellschaftsverträge diesbezüglich zu verändern.


DIE LINKE lehnt den Verkauf oder anderweitige Privatisierung kommunaler Unternehmen ab. Sie wird überall Bürgerentscheide initiieren, wo Privatisierung versucht wird.


Unabhängig von der Unternehmensgröße setzt sich DIE LINKE für eine angemessene Vertretung der Beschäftigten in den Aufsichtsgremien kommunaler Unternehmen ein.


In den Eigenbetriebsausschüssen, Verwaltungs- und Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen wirken die Mandatsträger der LINKEN darauf hin:

  • dass Aufträge vor allem in die Region vergeben werden, um die ortsansässigen Unternehmen zu stärken,
  • dass Ausschreibungen großer Aufträge so gestaltet werden, dass regionale Unternehmen zum Zuge kommen,
  • dass das Unternehmen bei seiner Preisgestaltung seiner sozialen Verantwortung gerecht wird; das schließt Sozialtarife ein,
  • dass auf Geheimhaltung von Unternehmensangelegenheiten verzichtet wird, wo Belange der Bürgerinnen und Bürger betroffen sind,
  • dass die Gewinne der Unternehmen für die Reinvestition in öffentliche Zwecke verwendet werden und
  • dass die Vergabe von Spenden und Sponsoring öffentlich und durch von der Kommune legitimierte Gremien erfolgen.


Wir sprechen uns für eine Kooperation von kommunalen Unternehmen über Gemeinde- oder Landkreisgrenzen hinaus aus. Bedingung hierfür ist, dass der Einfluss der demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Kommune gewahrt bleibt.


Zur Daseinsvorsorge zählen für DIE LINKE auch starke Sparkassen in den Regionen. Sie stellen die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen sicher. Die Vergabe von Krediten an Klein- und Mittelunternehmen ist zudem ein festes Standbein der Regionalwirtschaft. In den Verwaltungsräten der Sparkassen setzen sich unsere Mandatsträgerinnen und Mandatsträger für bezahlbare Kontoführungsgebühren, maßvolle Dispositionskreditzinsen und die Bereit-stellung von Guthabenkonten für alle Bürgerinnen und Bürger ein. Dort, wo Sparkassen Aufgaben überregional ausgliedern (Datenverarbeitung, Callcenter), werden wir strikt darauf achten, dass für die dort Beschäftigten die Arbeits- und Tarifbedingungen der Sparkassen gelten.

2.1.Kommunale Arbeitswelt und Wirtschaft 
2.1.1Kommunale Wirtschaftsunternehmen
2.1.2. Öffentlicher Dienst
2.1.3. Freie Träger
2.1.4. Öffentliche Auftragsvergabe

2.2.    Wohnen/Mieten


2.3.    Soziale Daseinsvorsorge
2.3.1. Kindertagesstätten
2.3.2. Schulen
2.3.3. Sportstätten
2.3.4. Medizinische Versorgung
2.3.5. Kommunale Kultur


2.4.   Kommunale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
2.4.1. Hartz IV und Jobcenter
2.4.2. Ein-Euro-Jobs
2.4.3. Lohnansprüche überleiten – Billiglohnunternehmen zur Kasse!
2.4.4. Kinderarmut bekämpfen
2.4.5. Aufnahme und Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern


2.5.   Moderne Kommunikationstechnik / IT / E-Gouvernement

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