Entwurf der Geschäftsordnung zur VertreterInnenversammlung
Entwurf der Geschäftsordnung der VertreterInnenversammlung zur Wahl der BewerberInnen für die Landesliste der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 6. Landtag von Sachsen-Anhalt vom 12. bis 14. November 2010 in Magdeburg
I. Leitung/ Arbeitsgremien/ Aufgaben und Befugnisse
1. Alleinige Aufgabe der VertreterInnenversammlung ist die Wahl der Landesliste der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt zu den Wahlen zum 6. Landtag von Sachsen-Anhalt 2011. Grundlagen der Wahl der Landesliste sind das Landeswahlgesetz (LWG), die Landeswahlordnung (LWO), die Bundes- sowie Landessatzung und die Wahlordnung der Partei DIE LINKE.
2. Die VertreterInnenversammlung wählt als Arbeitsgremien im Block und, sofern nicht auf Befragen ein Widerspruch dagegen erhoben wird, in offener Abstimmung und in dieser Reihenfolge: - das Tagungspräsidium
- die Mandatsprüfungskommission
- die Wahlkommission
3. Die VertreterInnenversammlung wählt aus ihrer Mitte, sofern nicht auf Befragen ein Widerspruch dagegen erhoben wird, in offener Abstimmung und in dieser Reihenfolge:
- eine Leiterin bzw. einen Leiter der VertreterInnenversammlung
- eine Schriftführerin bzw. einen Schriftführer der VertreterInnenversammlung
- eine Vertrauensperson und eine stellvertretene Vertrauensperson für die Landesliste
- zwei Beauftragte, die die Versicherung an Eides statt darüber abgeben, dass die Aufstellung der Bewerber und die Festlegung der Reihenfolge auf dem Landeswahlvorschlag in geheimer Abstimmung erfolgt ist.
4. Die Arbeit der VertreterInnenversammlung wird vom Tagungspräsidium geleitet. Das Tagungspräsidium bestimmt aus seiner Mitte die Tagungsleitung.
5. Geschäftsordnung, Tagesordnung und Zeitplan werden zu Beginn der VertreterInnenversammlung in dieser Reihenfolge beschlossen.
II. Beschlussfassung allgemein
1. Die VertreterInnenversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten VertreterInnen anwesend und angemeldet sind.
2. Stimm-, Antrags- und Rederecht haben die gewählten und angemeldeten VertreterInnen. TeilnehmerInnen mit beratender Stimme haben Rederecht. Gästen der VertreterInnenversammlung kann das Wort durch die Tagungsleitung erteilt werden. Entsprechende Anträge sind an das Tagungspräsidium zu richten.
3. Beschlüsse der VertreterInnenversammlung werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (im Weiteren nur Mehrheit genannt) gefasst, sofern die Bundes- bzw. Landessatzung oder diese Geschäftsordnung nichts anderes vorschreiben.
Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Abstimmungen erfolgen durch erheben der Stimmkarten.
Das Tagungspräsidium setzt zur Auszählung der Stimmen ZählerInnen ein, die tätig werden, wenn kein eindeutiges Ergebnis von der Tagungsleitung ermittelt werden kann.
III. Regeln in der Debatte und bei der Befragung
1. Die Tagungsleitung ruft die Tagesordnungspunkte auf, leitet die Beschlussfassung, erteilt das Wort, kann RednerInnen zur Sache rufen, muss ihnen das Redezeitende einmal vorankündigen und kann ihnen das Wort entziehen, wenn sie die Redezeit überschreiten oder vom aufgerufenen Thema abweichen. Über die Redezeiten beschließt die VertreterInnenversammlung am Beginn jedes Tagesordnungspunktes auf Vorschlag des Tagungspräsidiums.
2. Wortmeldungen bei der Befragung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Liste erfolgen durch Handzeichen. Anfragen und Erklärungen werden in der Reihenfolge der Wortmeldungen unter Beachtung der Geschlechterquotierung, der vereinbarten Anzahl und des vereinbarten Zeitvolumens zugelassen.
Eine Zurücknahme von Wortmeldungen zugunsten anderer RednerInnen ist nicht möglich.
3. VertreterInnen können nach Abschluss von Debatten und Abstimmungen persönliche Erklärungen abgeben. Diese sind bei der Tagungsleitung anzumelden. Die Redezeit hierfür beträgt eine Minute.
IV. Antragsarten/ Antragstellung/ Beschlussfassung
1. AntragstellerInnen haben das Recht, Anträge vor dem Plenum zu begründen.
2. Anträge zur Geschäftsordnung werden außerhalb der Liste der RednerInnen sofort behandelt, soweit nicht gerade eine Abstimmung läuft. Sie können nur von VertreterInnen gestellt werden. Vor der Abstimmung erhalten je eine VertreterIn zunächst gegen den Antrag und hiernach dafür das Wort.
3. Der Antrag auf Beendigung der Debatte oder Übergang zum nächsten Tagungsordnungspunkt kann jederzeit zur Abstimmung gestellt werden, innerhalb des Tagungsordnungspunktes jedoch nur einmal. Das Recht zur Antragstellung haben nur VertreterInnen, die zu diesem Tagungsordnungspunkt noch nicht gesprochen haben. Vor der Beschlussfassung ist die Liste der noch ausstehenden RednerInnen zu verlesen.
4. Für die Dokumentation werden von der VertreterInnenversammlung Ton- bzw. Videomitschnitte erstellt und archiviert. Die Niederschrift, das Beschluss- und Wahlprotokoll der VertreterInnenversammlung sind schriftlich auszufertigen. Die Landesliste der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt zu den Wahlen des 6. Landtages von Sachsen-Anhalt 2011 ist innerhalb von drei Tagen zu veröffentlichen, weitere Beschlüsse der VertreterInnenversammlung sind innerhalb von zwei Wochen zu veröffentlichen.
