Gegenstand

Gemäß § 16 Absatz 2 beruft der Landesvorstand der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt die 1. Tagung des 6. Landesparteitages für den 20. Mai 2017 nach Halle (Saale) ein. 

Einberufung der 1. Tagung des 6. Landesparteitages der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt am 18. Februar 2017 in Lutherstadt Wittenberg

DIE LINKE. Sachsen-Anhalt, Landesvorstand, Beschluss-Nr.: 48-LV22 vom 18. Oktober 2016

Der Landesvorstand beruft die 1. Tagung des 6. Landesparteitages der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt für den 18. Februar 2017 entsprechend der nachfolgenden Konzeption ein.

Konzeption für die Vorbereitung der 1. Tagung des 6. Landesparteitages

1. Zielsetzung

Die 1. Tagung des 6. Landesparteitages am 18. Februar 2017 in Lutherstadt Wittenberg ist für DIE LINKE. Sachsen-Anhalt der Auftakt zur Bundestagswahl im Herbst 2017. Inhaltliche Grundlage wird der erste Entwurf des Bundestagswahlprogramms sein.
 

2. Tagesordnung und Zeitplan (vorläufig)

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Konstituierung des Landesparteitages (Geschäftsordnung, Wahl der Arbeitsgremien, Bestätigung der Tagesordnung und des Zeitplans)
  3. Rede der Landesvorsitzenden, Einbringung des Leitantrages des Landesvorstandes
  4. Rede des Vorsitzenden der Landtagsfraktion DIE LINKE. Sachsen-Anhalt
  5. Aussprache
  6. Gastrede
  7. Bericht der Mandatsprüfungskommission
  8. Beschlussfassung zu den vorliegenden Anträgen
  9. Schlusswort

Zeitplan 

10.05 Uhr: Konstituierung des Landesparteitages (Abstimmung über die Geschäftsordnung, Wahl der Arbeitsgremien, Bestätigung der Tagesordnung, Bestätigung des Zeitplans)
10.30 Uhr: Rede des Vorsitzenden der Landtagsfraktion DIE LINKE
10.45 Uhr: Aussprache
12.15 Uhr: Gastrede
12.25 Uhr: Bericht der Mandatsprüfungskommission
12.30 Uhr: Beschlussfassung zu den Anträgen
12.55 Uhr: Schlusswort
13.00 Uhr: Ende 

3. Delegiertenschlüssel

Der Delegiertenschlüssel für den 6. Landesparteitag wurde mit Beschluss des Landesvorstandes vom 21. Juni 2016 festgelegt.

Die Wahl der Delegierten in den Städten, Kreisen, Zusammenschlüssen und im Jugendverband für den 6. Landesparteitag erfolgt durch Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen. Laut Landessatzung § 15 Absatz 2 findet die Wahl bis spätestens vier Wochen vor dem Landesparteitag statt. Um jedoch die fristgerechte Einladung aller Delegierten und  den entsprechenden Versand der Unterlagen zu gewährleisten, werden die Kreisverbände und Zusammenschlüsse gebeten, die Wahlen rechtzeitig vorher durchzuführen.

Für die Wahlen der Delegierten gelten die Satzung des Landesverbandes, die Bundeswahlordnung sowie die Bestimmungen zur Geschlechterquotierung der Bundes- und Landessatzung.

4. Antragsschluss

Anträge an den Landesparteitag können nach § 16 Absatz (5) Satz 3 der Landessatzung bis spätestens sechs Wochen vor Beginn – spätestens am 6. Januar 2017 – eingereicht werden. Sie sind den Delegierten spätestens vier Wochen vor Beginn der Tagung zuzustellen. Leitanträge und andere Anträge von grundsätzlicher Bedeutung sind spätestens sechs Wochen vor dem Landesparteitag parteiöffentlich zu publizieren. 

Änderungsanträge für Leitanträge, für andere Anträge von grundsätzlicher Bedeutung und für ordentliche Anträge sollen gemäß der Geschäftsordnung des 6. Landesparteitages – vorbehaltlich eines Beschlusses über eine neue Geschäftsordnung – bis spätestens fünf Tage vor Beginn des Parteitages – am 13. Februar 2017, 10 Uhr – schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden.

Dringlichkeits- oder Initiativanträge sind Anträge, die sich aus der politischen Situation nach dem Antragsschluss oder aus dem Parteitag heraus ergeben. Sie bedürfen für eine Behandlung im Plenum der Unterschrift von mindestens 10 Prozent der stimmberechtigten Delegierten (§ 16 Absatz (5) der Landessatzung). Hierfür gibt es keine satzungsgemäß festgelegte Antragsfrist, sie können auch unmittelbar während des Landesparteitages eingebracht werden.

5. Arbeitsschritte

  • 1. November 2016: erste Diskussion im Landesvorstand über grundsätzliche Aussagen und Diskussionslinien

  • 22. November 2016: erste Beratung eines Textentwurfes im Landesvorstand

  • 13. Dezember 2016: Beschlussfassung eines Leitantrages im Landesvorstand

  • bis zum 6. Januar 2017: parteiinterne Veröffentlichung und Versand an die Delegierten

6. Finanzielle Sicherstellung

Die finanzielle Sicherstellung des Landesparteitages erfolgt über die Finanzplanung für das Jahr 2017. Ein konkreter Finanzplan wird durch den Landesschatzmeister vorgelegt.

Tagungsort

Stadthaus, Mauerstraße 18, 06886 Lutherstadt Wittenberg

www.wittenberger-stadthaus.de