DIE LINKE. Sachsen-Anhalt
17. Februar 2015
Landesvorstand


Entwurf

Geschäftsordnung

für den 5. Landesparteitages der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt


I. Leitung/ Arbeitsgremien/ Aufgaben und Befugnisse

1. Der Landesparteitag wählt als Arbeitsgremien im Block und, sofern nicht auf Befragen ein Widerspruch dagegen erhoben wird, in offener Abstimmung
• das Tagungspräsidium
• die Mandatsprüfungskommission
• die Wahlkommission
• die Antragskommission
Die Wahl des Tagungspräsidiums und der Kommissionen erfolgt quotiert und getrennt voneinander. Vorschläge können in jeweils einer gemeinsamen Liste eingebracht werden. 

2. Der Landesparteitag wird durch das von ihm gewählte Tagungspräsidium geleitet. Es bestimmt aus seiner Mitte die Tagungsleitung.

3. Geschäftsordnung, Tagesordnung und Zeitplan werden zu Beginn des Landesparteitages in dieser Reihenfolge beschlossen.

4. Der Ablauf des Landesparteitages erfolgt entsprechend der vom Landesparteitag beschlossenen Tagesordnung.


II. Regeln in der Debatte

5. Stimm- und Rederecht haben die gewählten und angemeldeten Delegierten. Teilnehmer/innen mit beratender Stimme haben Rederecht. Gästen kann das Wort durch die Tagungsleitung erteilt werden, entsprechende Anträge sind an das Tagungspräsidium zu richten.

6. Die Tagungsleitung ruft die Tagungsordnungspunkte und die dazugehörigen Anträge auf, leitet die Beschlussfassung, erteilt das Wort, kann Redner/innen zur Sache rufen, muss ihnen das Redezeitende einmal vorankündigen und kann das Wort entziehen, wenn sie die Redezeit überschreiten oder vom aufgerufenen Thema abweichen.

7. Wortmeldungen sind dem Tagungspräsidium schriftlich einzureichen. Dafür sollen die vorgegebenen Formulare verwendet werden. Die Zurücknahme von Wortmeldungen führt zur Streichung von der Redeliste. Eine Zurücknahme zugunsten anderer Redner/innen ist nicht möglich.

8. Die Reihenfolge der Redner/innen wird innerhalb der beschlossenen Tagesordnung durch die Reihenfolge der Wortmeldungen und die Quotierung bestimmt. Die Redezeit für Diskussionsredner/innen beträgt maximal 5 Minuten. Längere Redezeiten sind durch die Antragsteller/innen vor Beginn der Rede zu beantragen und durch den Landesparteitag zu bestätigen. Die Delegierten haben das Recht, Anfragen an die Diskussionsredner/innen zu stellen. Das Tagungspräsidium kann die Anzahl der Anfragen an Diskussionsredner/innen begrenzen.

9. Der Antrag auf Beendigung der Debatte oder Übergang zum nächsten Tagungsordnungspunkt kann jederzeit zur Abstimmung gestellt werden, innerhalb des Tagungsordnungspunktes jedoch nur einmal. Das Recht auf diese Antragstellung haben nur Delegierte, die zu diesem Tagesordnungspunkt noch nicht gesprochen haben. Vor Beschlussfassung ist die Liste der noch ausstehenden Redner/innen zu verlesen.

10. Persönliche Erklärungen der Delegierten können nach Beendigung des jeweiligen Tagesordnungspunktes abgegeben werden. Diese sind bei der Tagungsleitung anzumelden. Die Redezeit beträgt maximal 2 Minuten.

III. Antragstellung / Antragsarten / Beschlussfassung

11. Alle gewählten und angemeldeten Delegierten haben Beschlussrecht, sofern die Bundessatzung bzw. Landessatzung nichts anderes bestimmen. Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Delegierten anwesend und angemeldet ist.

12. Fristgemäß eingereichte Anträge sind vom Parteitag zu behandeln oder an den Landesvorstand bzw. den Landesausschuss zu überweisen. Die Antragskommission kann eine Empfehlung abgeben.

13. Zur Begründung selbständiger Anträge erhalten zunächst die Antragsteller/innen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in dagegen und ein/e Redner/in dafür das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 2 Minuten.

14. Der Landesparteitag kann mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten eine Ausdehnung der Antragsdebatte beschließen. 

15. Die Abstimmung über Anträge erfolgt im Komplex mit dem Bericht der Antragskommission, falls der Landesparteitag nichts anderes beschließt. Alle Anträge werden nummeriert.

16. Änderungsanträge sind Anträge, die sich auf die vorliegenden Anträge beziehen und diese ändern sollen. Änderungsanträge zu Leitanträgen, Anträgen von grundsätzlicher Bedeutung und ordentlichen Anträgen sind schriftlich bis spätestens 5 Tage vor Beginn der Tagung bei der Landesgeschäftsstelle zur Weiterleitung an die Antragskommission einzureichen. 
Zur Begründung von Änderungsanträgen erhalten zunächst die Antragsteller/innen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 2 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in dagegen und ein/e Redner/in dafür das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 1 Minute.

17. Der/die Antragsteller/innen können Änderungsanträge ganz, teilweise oder sinngemäß übernehmen. Eine Behandlung dieser Änderungsanträge auf dem Parteitag entfällt. Der Parteitag kann dieser Übernahme auf mündlichen Antrag einer/eines Delegierten in jedem Einzelfall widersprechen.

18. Dringlichkeitsanträge sind selbständige Anträge zu besonderen politischen Ereignissen oder grundsätzlichen politischen bzw. gesellschaftlichen Veränderungen, deren Anlass nach Antragsschluss, also innerhalb der letzten sechs Wochen vor Beginn der Tagung, eingetreten ist.  
Initiativanträge sind Anträge, deren Anlass sich unmittelbar aus dem Ablauf des Parteitages ergibt. 
Dringlichkeits- und Initiativanträge können mit Unterstützung von mindestens 10 Prozent der gewählten Delegierten auch unmittelbar auf dem Landesparteitag eingebracht werden.

19. Geschäftsordnungsanträge betreffen den Ablauf des Parteitages. Dazu gehören insbesondere Anträge zur Tagesordnung und zum Zeitplan, zum Antrags– und Beratungsverfahren, zur Gewährung von Rederechten, zur Vertagung oder Streichung eines Tagesordnungspunktes, zur Beendigung oder zur Wiederaufnahme der Debatte bzw. zum Schließen oder Wiedereröffnen der Redeliste. Sie können mündlich und außerhalb der Reihenfolge der eingereichten Diskussionsredner/innen gestellt werden. Sie werden unmittelbar behandelt. Vor der Abstimmung darüber erhält ein/e Redner/in dagegen und ein/e Redner/in dafür das Wort, die Redezeit-begrenzung beträgt für Antragsteller/in sowie Gegen- und Fürredner/in 1 Minute. Bei laufender Abstimmung können Anträge zur Geschäftsordnung nicht gestellt werden.

20. Beschlüsse werden durch den Landesparteitag mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten gefasst, wenn kein anders lautender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt wird oder sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
Stimmenthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt. Bei Gleichheit der Ja- und Nein- Stimmen gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Abstimmung erfolgt durch das Erheben der Delegiertenkarte.
Das Tagungspräsidium setzt zur Auszählung der Stimmen Zähler/innen ein, die auf Antrag tätig werden, oder wenn kein eindeutiges Ergebnis von der Tagungsleitung ermittelt werden kann.

IV. Weitere Regelungen 

21. Auf Antrag kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden delegierten Frauen ein Frauenplenum des Landesparteitages in offener Abstimmung einberufen werden. Beschlüsse des Frauenplenums haben Veto-Charakter, sie können nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller Delegierten zurückgewiesen werden.
Das Frauenplenum ist Bestandteil der Verhandlungen des Landesparteitages, für die Tagungsmodalitäten macht das Tagungspräsidium Vorschläge.

22. Die Sitzungen des Landesparteitages sind öffentlich. Über die Durchführung geschlossener Sitzungen beschließt der Landesparteitag auf Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten.

23. Grundlage für die Veröffentlichung ist das gesprochene Wort. Über den Ablauf ist eine Niederschrift sowie ein Ton- oder Videomitschnitt zu fertigen und zu archivieren.

24. Funktelefone sind im Konferenzsaal stumm zu schalten.

25. Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten. Änderungen der beschlossenen Geschäftsordnung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten möglich.