Skip to main content

Satzung des Forum Demokratischer Sozialismus

Beschluss des Bundestreffens des Forum Demokratischer Sozialismus vom 29.11.2009

1. Name

(1) Der Zusammenschluss führt den Namen Forum Demokratischer

Sozialismus (fds).

(2) Seine Kurzbezeichnung lautet fds.

2. Mitarbeit

(1) Die Mitarbeit im fds ist offen für alle Mitglieder der Partei DIE LINKE

und

Sympathisanten/innen

.

(2) Nichtmitglieder der Partei DIE LINKE, die im fds arbeiten, können

gemäß § 5 derBundessatzung der Partei DIE LINKE durch

Mehrheitsbeschluss als Gastmitglieder alle Mitgliederrechte der Partei DIE

LINKE entsprechend der Bundessatzung der Partei DIE LINKE

wahrnehmen.

3. Organisation

(1) Das höchste Organ des fds ist die Delegiertenversammlung, die

mindestens 1 x im Kalenderjahr tagt. Auf jeden fds-Landesverband

entfallen mindestens 2 Delegiertenmandate. Bei mehr als 20 Mitgliedern

entfällt darüber hinaus auf jedes 10. Mitglied des fds in einem

Landesverband 1 weiteres Delegiertenmandat.

(2) Zur Vertretung gemeinsamer Ansichten und Ziele wählt die fds-

Delegiertenversammlung für jeweils zwei Jahre

* drei gleichberechtigte Sprecher/innen

* einen Bundesvorstand aus bis zu 16 Mitgliedern.

(3) Die Sprecher/innen vertreten das fds nach innen und nach außen.

(4) Der Bundesvorstand legt die Grundlinien der politischen und

organisatorischen Arbeit des fds fest. Der Bundesvorstand trifft sich

mindestens 4 x im Jahr.

(5) Zur Koordinierung gemeinsamer Aktivitäten und der Entwicklung

gemeinsamer Politik wird ein Länderrat des fds geschaffen. In diesem

Länderrat sind die drei Sprecher/innen des fds und jeweils ein/e

Sprecher/in der Landesverbände vertreten. Die Festlegung des/der

Sprecher/in und des/der Stellvertreters / Stellvertreterin im Länderrat

obliegt den einzelnen fds- Landesverbänden. Dabei ist der

Mindestquotierung Rechnung zu tragen. Der Länderrat tritt mindestens 2x

im Kalenderjahr zusammen.

(6) Zur besseren Vernetzung und ordentlichen Nachweisführung über die

Mitglieder des fds wird bei den Sprecher/innen eine Mitgliederdatei

geführt. Diese Mitgliederdatei ist lediglich für Zwecke der

Nachweisführung gegenüber der Bundespartei und die Versendung der

Informationen des fds verwendbar. Eine Weitergabe an Dritte, außerhalb

der benannten Aufgaben, ist untersagt.

4. Wahlen

(1) Für die Durchführung von Wahlen in des fds sind die Bundessatzung

und die Wahlordnung der Partei DIE LINKE anzuwenden.

5. Publikation, Redaktion

(1) Durch die Sprecher/innen wird der fds-Newsletter entsprechend

anfallender Informationen herausgegeben.

6. Schlussbestimmungen

(1) Eine Änderung der Satzung kann nur durch die

Delegiertenversammlung des fds mit Zweidrittelmehrheit der gewählten

Delegierten beschlossen werden.

(2) Die Satzung tritt am 29.11.2009 in Kraft.

 

Zurück zum Kopf der Seite