Satzung des Forum Demokratischer Sozialismus
Beschluss des Bundestreffens des Forum Demokratischer Sozialismus vom 29.11.2009
1. Name
(1) Der Zusammenschluss führt den Namen Forum Demokratischer
Sozialismus (fds).
(2) Seine Kurzbezeichnung lautet fds.
2. Mitarbeit
(1) Die Mitarbeit im fds ist offen für alle Mitglieder der Partei DIE LINKE
und
Sympathisanten/innen
.
(2) Nichtmitglieder der Partei DIE LINKE, die im fds arbeiten, können
gemäß § 5 derBundessatzung der Partei DIE LINKE durch
Mehrheitsbeschluss als Gastmitglieder alle Mitgliederrechte der Partei DIE
LINKE entsprechend der Bundessatzung der Partei DIE LINKE
wahrnehmen.
3. Organisation
(1) Das höchste Organ des fds ist die Delegiertenversammlung, die
mindestens 1 x im Kalenderjahr tagt. Auf jeden fds-Landesverband
entfallen mindestens 2 Delegiertenmandate. Bei mehr als 20 Mitgliedern
entfällt darüber hinaus auf jedes 10. Mitglied des fds in einem
Landesverband 1 weiteres Delegiertenmandat.
(2) Zur Vertretung gemeinsamer Ansichten und Ziele wählt die fds-
Delegiertenversammlung für jeweils zwei Jahre
* drei gleichberechtigte Sprecher/innen
* einen Bundesvorstand aus bis zu 16 Mitgliedern.
(3) Die Sprecher/innen vertreten das fds nach innen und nach außen.
(4) Der Bundesvorstand legt die Grundlinien der politischen und
organisatorischen Arbeit des fds fest. Der Bundesvorstand trifft sich
mindestens 4 x im Jahr.
(5) Zur Koordinierung gemeinsamer Aktivitäten und der Entwicklung
gemeinsamer Politik wird ein Länderrat des fds geschaffen. In diesem
Länderrat sind die drei Sprecher/innen des fds und jeweils ein/e
Sprecher/in der Landesverbände vertreten. Die Festlegung des/der
Sprecher/in und des/der Stellvertreters / Stellvertreterin im Länderrat
obliegt den einzelnen fds- Landesverbänden. Dabei ist der
Mindestquotierung Rechnung zu tragen. Der Länderrat tritt mindestens 2x
im Kalenderjahr zusammen.
(6) Zur besseren Vernetzung und ordentlichen Nachweisführung über die
Mitglieder des fds wird bei den Sprecher/innen eine Mitgliederdatei
geführt. Diese Mitgliederdatei ist lediglich für Zwecke der
Nachweisführung gegenüber der Bundespartei und die Versendung der
Informationen des fds verwendbar. Eine Weitergabe an Dritte, außerhalb
der benannten Aufgaben, ist untersagt.
4. Wahlen
(1) Für die Durchführung von Wahlen in des fds sind die Bundessatzung
und die Wahlordnung der Partei DIE LINKE anzuwenden.
5. Publikation, Redaktion
(1) Durch die Sprecher/innen wird der fds-Newsletter entsprechend
anfallender Informationen herausgegeben.
6. Schlussbestimmungen
(1) Eine Änderung der Satzung kann nur durch die
Delegiertenversammlung des fds mit Zweidrittelmehrheit der gewählten
Delegierten beschlossen werden.
(2) Die Satzung tritt am 29.11.2009 in Kraft.
