Gegenstand
Gemäß § 16 Absatz 2 beruft der Landesvorstand der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt die 4. Tagung des 5. Landesparteitages für den 23. April 2016 nach Magdeburg ein.
Diese Tagung hat das Ziel, eine Auswertung des Wahlkampfes und der Ergebnisse vorzunehmen, Schlussfolgerungen zu ziehen und die politischen Schwerpunkte der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt nach der Landtagswahl 2016 zu beraten.
Vorläufige Tagesordnung
- Eröffnung des Landesparteitages
- Konstituierung (Bestätigung von Tagesordnung und Zeitplan)
- Rede der Landesvorsitzenden zur politischen Situation und den Aufgaben des Landesverbandes
- Rede des Fraktionsvorsitzenden zu den Aufgaben der Landtagsfraktion in der kommenden Wahlperiode
- Rede der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE, Katja Kipping
- Aussprache
- Bericht Mandatsprüfungskommission
- Beschlussfassung
Vorläufiger Zeitplan
10.00 Uhr - 10.05 Uhr Eröffnung
10.05 Uhr - 10.10 Uhr Konstituierung
10.10 Uhr - 10.35 Uhr Rede der Landesvorsitzenden zur politischen Situation und Aufgaben
des Landesverbandes
10.35 Uhr - 11.00 Uhr Rede des Fraktionsvorsitzenden zu den Aufgaben der Landtagsfraktion in der kommenden Legislatur
11.00 Uhr - 12.30 Uhr Aussprache
12.30 Uhr - 13.00 Uhr Rede der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE, Katja Kipping
13.00 Uhr - 14.00 Uhr Pause
14.00 Uhr - 16.00 Uhr Fortsetzung der Aussprache
16.00 Uhr - 16.10 Uhr Bericht der Mandatsprüfungskommission
16.10 Uhr - 16.30 Uhr Beschlussfassung
16.30 Uhr Ende der Tagung
Delegiertenschlüssel
Der Delegiertenschlüssel für den 5. Landesparteitag wurde bereits mit Beschluss des Landesvorstandes vom 24. Juni 2014 festgelegt.
Die Wahl der Delegierten in den Städten, Kreisen und Zusammenschlüssen für den 5. Landesparteitag war ab dem 1. Oktober 2014 möglich. Sie sollen bis spätestens vier Wochen vor der 1. Tagung des 5. Landesparteitages gewählt sein. Nachwahlen sind jederzeit möglich.
Für die Wahlen der Delegierten gelten die Satzung des Landesverbandes, die Bundeswahlordnung sowie die Bestimmungen zur Geschlechterquotierung der Bundes- und Landessatzung.
Antragsschluss
Antragsschluss für Leitanträge und alle Anträge von grundsätzlicher Bedeutung ist spätestens sechs Wochen vor dem Parteitag am 12. März 2016, 10 Uhr.
Leitanträge und andere Anträge von grundsätzlicher Bedeutung sind spätestens sechs Wochen vor dem Landesparteitag parteiöffentlich zu publizieren. (§ 16 Absatz (5) Satz 3 Landessatzung)
Änderungsanträge für Leitanträge, für andere Anträge von grundsätzlicher Bedeutung und für ordentliche Anträge sollen gemäß der Geschäftsordnung des 5. Landesparteitages bis spätestens fünf Tage vor Beginn des Parteitages – am 18. April 2016, 10 Uhr – schriftlich bei der Landesgeschäftsstelle eingereicht werden.
Sollte sich aus dem Ergebnis der Landtagswahl am 13. März 2016 ein besonderer Handlungsbedarf ergeben, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden müssen, im Rahmen von Dringlichkeits- und Initiativanträgen Entscheidungen herbeizuführen.
Dringlichkeits- oder Initiativanträge sind nach der Geschäftsordnung des 5. Landesparteitages der Partei DIE LINKE. Sachsen-Anhalt Anträge, die sich aus der politischen Situation nach dem Antragsschluss oder aus dem Parteitag heraus ergeben. Sie bedürfen für eine Behandlung im Plenum der Unterschrift von mindestens zehn Prozent der gewählten Delegierten (§16 Absatz 5 Landessatzung).
Finanzielle Sicherstellung
Die finanzielle Sicherstellung des Landesparteitages erfolgt über die Finanzplanung für das Jahr 2016. Ein konkreter Finanzplan für die 4. Tagung des 5. Landesparteitages wird durch den Landesschatzmeister vorgelegt.
Tagungsort
RAMADA Hotel
Hansapark 2
39116 Magdeburg