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Teilhabe an Gewalt –
Frauen in der Naziherrschaft

Dr. Christiane Berger


Im Nationalsozialismus wurde die gesellschaftliche Benachteiligungen von Frauen zementiert und in bestimmten Bereichen – wie der Erwerbsarbeit – noch verschärft. Trotzdem war die Loyalität der Bevölkerung, auf der das Naziregime unabdingbar angewiesen war, kein rein männliches Phänomen. Es soll der Frage nachgegangen werden, warum. 

 

Nationalsozialistische Frauenorganisation

1928 wurde der Deutsche Frauenorden als Gliederung der NSDAP anerkannt. Elsbeth Zander hatte diese Frauenorganisation bereits 1923 gegründet und sich ideologisch der NSDAP angenähert. Unterstützt von Gregor Strasser geriet sie schnell in Konflikte mit anderen Nazi-Führern. Insbesondere ihr Streit mit dem Reichsjugendführer Baldur von Schirach um die Zuständigkeit in der Organisation der Mädchen trug dazu bei, dass ihr Frauenorden 1931 durch die von Goebbels gegründete NS-Frauenschaft abgelöst wurde. Nach einem umfangreichen Machtgerangel – in dem auch ein Versuch gescheitert war, einen Mann an die Spitze der NS-Frauen zu stellen – wurde im Februar 1934 Gertrud Scholtz-Klink von Heß und dem Leiter der NS-Volkswohlfahrt Erich Hilgenfeldt in das Amt der Reichsführerin der NS-Frauenschaft und des Deutschen Frauenwerks gebracht und im November des gleichen Jahres von Hitler zur Reichsfrauenführerin ernannt. Schlotz-Klink hatte sich gerade dadurch qualifiziert, dass sie keine eigenständige Ideologin war. Ihre wichtigste Aufgabe lag in der der Gleichschaltung der Frauenverbände. Im Oktober 1933 wurden die bereits gleichgeschalteten Verbände im Deutschen Frauenwerk zusammengefasst. In diesem sollten nun alle weiteren Verbände aufgehen, die nicht durch andere Zwangsmaßnahmen zerstört wurden. Während die NS-Frauenschaft als Parteigliederung quasi die Elite der nationalsozialistischen Frauenorganisation stellte, sollte das Deutsche Frauenwerk das große Sammelbecken der Organisation werden. Einige Verbände zogen eine Selbstauflösung der repressiven Vereinnahmung vor; andere entledigten sich in einem vorauseilenden Gehorsam ihrer jüdischen Mitglieder.

Scholtz-Klink war in ihren Befugnissen stets von männlichen Naziführern begrenzt. Deutlich zeigte sich dies auch in der Tatsache, dass die Reichsfrauenführung zwar eigenständig mit ihrem Etat wirtschaftete, dabei aber jeweils von der Unterschrift des Reichschatzmeisters abhängig war. In der ganzen Frauenorganisation setzte sich diese Unterordnung fort: für jeden Gau gab es eine Gaufrauenschaftsleiterin, für jeden Kreis eine Kreisfrauenschaftsleiterin, usw. Die Amtsein- oder Absetzung erfolgte jeweils durch die Absprache der ranghöheren Frau mit ihrem männlichen Vorgesetzten.


Frauenerwerbsarbeit

Zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft wurden Frauen aus der Erwerbsarbeit verdrängt. Der populistische Begriff „Doppelverdienertum“ stammte bereits aus der Weimarer Republik und wurde von den Nazis mittels Gesetzgebung zur Wirkung gebracht. Das Gesetz zur Widerherstellung des Berufbeamtentums vom April 1933, das an erster Stelle der Verdrängung von Juden aus dem Beamtenstatus diente, wurde auch dazu genutzt, „versorgte“ Frauen als Beamtinnen zu entlassen. In anderen Berufszweigen sollte das Ehestandsdarlehen wirksam werden. Neben der „rassehygienischen Eignung“ sah der Vergabemodus für das zinslose und „abkinderbare“ Darlehen von 600,- bis 1.000,- RM anfänglich den Berufsverzicht der Frauen vor. Während das Ehestandsdarlehen insbesondere von sozial schlecht gestellten Paaren als sozialpolitische Maßnahme angenommen wurde, war die Entlassung von Frauen aus dem Beamtenstatus ein jeweils individuell schwerer Einschnitt. Auch die Zugangsbeschränkungen von Frauen zum Universitätsstudium machen deutlich, dass die Verdrängung aus der Erwerbsarbeit von Frauen weniger quantitativ, sondern qualitativ wirksam wurde. Eine besondere Zuspitzung dieser Politik zeigte sich 1936 in Hitlers Entscheidung, Frauen von Posten der Justiz auszuschließen. Nicht Qualifikation, sondern systemkonforme Protektion entschied über die Frage von vereinzelnden Frauenkarrieren.

Bei der quantitativen Begrenzung der Frauenerwerbsarbeit muss zwischen relativen und absoluten Zahlen unterschieden werden. Der Frauenanteil in der Erwerbsarbeit sank zwischen 1933 und 1938 von 34  auf 30,8 Prozent. Dennoch stieg die absolute Zahl der weiblichen Beschäftigten bereits seit 1933 kontinuierlich an. Diesem Faktum wurde propagandistisch Rechnung getragen. Insbesondere mit Beginn des Vierjahresplans als die Bedeutung der weiblichen Arbeitskraft zum Zwecke der Kriegsführung für die Nazis immer augenfälliger wurde. Ab Januar 1936 gab die Deutsche Arbeitsfront die Monatszeitschrift Die Frau am Werk heraus. Neben der üblichen Nazipropaganda beschäftigte sich die Zeitschrift mit Themen der Berufswelt. In der Märzausgabe erschien ein Artikel über Urteile der Ehrengerichte, vor denen Frauen aufgrund von sexueller Nötigung erfolgreich geklagt hatten. Einleitend wurde erklärt: „Die Urteile der Ehrengerichte beweisen, dass der nationalsozialistische Staat für jeden Volksgenossen, also auch für jede deutsche Frau, schützend eintritt. Er wirbt für die Herstellung und Erhaltung der sozialen Ehre und damit auch der weiblichen Ehre im Betrieb.“
Wenngleich die Begriffsnutzung aus heutiger Sicht etwas befremdlich anmuten mag, ist es doch beachtlich, in welcher Form der nationalsozialistische Staat seine Fürsorge gegenüber Frauen in Szene setzte. Der Alltagserfahrung von sexueller Diskriminierung wurde das Versprechen des Schutzes der „weiblichen Ehre“ durch das Regime entgegengesetzt. Zu unterstreichen bleibt, dass dies an die Voraussetzung der „Volkszugehörigkeit“ geknüpft war.


Mütterdienst und Schulungsarbeit 

Die nichterwerbstätige Hausfrau war vergleichbar schwer von der Naziführung erfassbar. Mütterdienst und Schulungsarbeit sollten u.a. dazu beitragen, diese Lücke zu schließen. Die Schulungsarbeit sollte der ideologischen Indoktrinierung dienen und teilte sich in Sachgebiete wie „rassenpolitische Erziehung“, „Volkstum-Brauchtum“ oder „wissenschaftliche Arbeit“ auf. Tatsächlich hatte die Reichsfrauenführung keine direkte Anbindung an den Universitätsbetrieb. Der Bereich „wissenschaftliche Arbeit“ beinhaltete die Eingliederung von Wissenschaftlerinnen, die durch die oben genannten Maßnahmen aus ihrer Karriere verdrängt wurden und dennoch bereit waren, opportun zur Naziideologie (pseudo-)wissenschaftliche Beiträge zu liefern.

Der Mütterdienst wurde zum Muttertag 1934 von Scholtz-Klink ins Leben gerufen. Kern war die Mütterschulung. Frauen wurden hier in Bereichen wie Säuglings- und Gesundheitspflege oder der Hauswirtschaft unterrichtet. Tatsächlich waren es diese alltagspraktischen Schulungen, die bei den Frauen auf großen Anklang stießen und weitaus mehr frequentiert wurden. Dennoch darf auch hierbei die ideologische Wirkung nicht unterschätzt werden. Der nationalsozialistische Staat unterbrach erstmals ihren mühseligen Alltag. Frauen, die teilweise noch nie ohne männliche Obhut das Haus verlassen hatten, verreisten nun und machten die subjektive Erfahrung von Anerkennung und einem geselligen Miteinander. Entsprechend dieser subjektiven Erfahrung gestaltete sich die Propaganda. Etwa im Zeitungsbericht über einen Mütterschulungslehrgang: „So nahte die Abschiedsstunde heran. [...] Worte des Dankes aus bewegten Herzen! Lieder steigen auf – der Humor bricht sich Bahn. [...] Wir wollen auch eines nicht vergessen, was wir als besonderes mitnehmen: 40 Frauen und Mädchen aus allen Schichten und Berufen kommend, lebten und arbeiteten zusammen.“ 
Das von den Nazis propagierte Volkskollektiv konnte von Frauen, die an diesen Schulungen teilnahmen, mit subjektiven Erfahrungen verbunden werden. Die äußerliche Harmlosigkeit dieser lebenspraktischen Schulung wurde im stärksten Maße durch deren Grundintension relativiert. Parallel zu den inszenierten Kampagnen, wie „Kampf dem Verderb“ oder dem „Eintopfsonntag“, sollten Frauen als Kämpferinnen der Heimatfront geschult werden: sie sollten auf der Grundlage der Mangelwirtschaft im Krieg eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung gewährleisten.
Für diese „innere Mobilmachung“ wurden Frauen außerdem im Luftschutz geschult. Hier konnten sie Amtsträgerinnen im Reichsluftschutzbund werden und in die Position der Blockhelferin, teilweise sogar des „Blockwarts“ aufsteigen.
 

Generation, soziale Schicht und Konfession

Bei der Frage nach weiblicher Loyalität und Konformität im Nationalsozialismus spielten verschiedene Faktoren eine Rolle. Darunter: der Aspekt Generation. Grob zu unterscheiden ist zwischen jener älteren Generation, die bereits vor der nationalsozialistischen Machtübernahme (annähernd) Erwachsen war, eine Zeit „davor“ also wirklich kannte, und jener, die sowohl in der Schule als auch durch die nationalsozialistischen Jugendorganisationen unter maßgeblichem Einfluss des Regimes sozialisiert wurde. 

Während in der älteren Generation sehr viele Frauen in keiner nationalsozialistischen Organisation verankert waren, war die junge Generation bald ganz erfasst. Auf dem Frauenkongress des Parteitages von 1937 sollten erstmals BDM-lerinnen feierlich in die Frauenorganisationen überwechseln. Es zeigte sich, dass der militärische Drill, den die jungen Frauen kannten, nur schwer mit dem gewohnten Umgangston der Frauenorganisationen vereinbar war. Scholtz-Klink bemühte sich, das Zugangsalter von 21 Jahren senken zu lassen, um früher Einfluss auf die jungen Frauen zu gewinnen. Von Schirach untergrub auch diesen partiellen Versuch, die Zuständigkeit für den weiblichen Nachwuchs aus der Hand zu geben. Gegenteilig ließ er 1938 unter der Überschrift Glaube und Schönheit eine Sondergruppe des BDM ins Leben rufen, die junge Frauen (17 bis 21-jährig) besonders massiv emotional und körperlich konditionieren sollte. Gewisse „Erziehungserfolge“ der Jugendorganisation zeigten sich in einer tendenziell höheren Akzeptanz von Ausgrenzung und Gewalt gegenüber „Nicht-Ariern“ oder „Minderwertigen“. Tatsächlich wurden bei der Suche nach weiblichem Wachpersonal für Konzentrationslager junge Frauen bevorzugt und beim Personal in den Euthanasieanstalten herrschte ein auffällig niedriges Durchschnittsalter vor. Sichtbar wurde diese Akzeptanz von Gewalt bereits beim „Osteinsatz“ des Reichsarbeitsdienstes der weiblichen Jugend. Erlebnisberichte illustrieren, dass sich junge Frauen in ihrer Rolle als „Arbeitsmaiden“ subjektiv stark aufgewertet fühlten. Eine Aufwertung, die besonders sichtbar mit der Gewalt gegenüber Dritten verknüpft war.

Neben dem Aspekt der Generation waren die soziale Schicht und die Konfession wesentliche Faktoren, die eine Zustimmung zum NS-Regime begünstigten oder erschwerten.
Die Nazi-Propaganda nutzte vielfach Elemente aus der christlichen Liturgie, um mit diesen vertrauten Klängen dem Nationalsozialismus Wahrhaftigkeit zu verleihen. Insbesondere bei Frauen führte die antikirchliche Ausrichtung der Nazi-Ideologie zu Loyalitätskonflikten, die einer Einbindung in das Regime entgegen wirkten. Scholtz-Klinks Reden trugen anfänglich einen christlichen Predigtcharakter und waren geprägt von dem Versuch, einerseits Religion und Nationalsozialismus als eine Einheit darzustellen und andererseits den schwelenden Kirchenkonflikt als Dogma den Kirchenvertretern schuldhaft zuzuschreiben. Dieser Versuch dürfte wohl eher kontraproduktiv gewirkt haben: 1936 gab sie einen Erlass an ihre Führerinnen heraus, Auseinandersetzungen zu religiösen Fragen „grundsätzlich zu vermeiden.“ In ihren eigenen Reden tauchen die zuvor geradezu penetrant genutzten religiösen Begriffe nur noch rudimentär auf.

Den bürgerlichen Frauen, die – wie oben aufgeführt – am stärksten von beruflichen Benachteiligungen betroffen waren, wurden taktische Zugeständnisse gemacht. Hierzu gehört die Tatsache, dass die ohnehin spät erfolgte Arbeitspflicht in der Kriegsindustrie leicht zu umgehen war.  Außerdem hatten sie es leichter als Frauen aus proletarischen Kreisen, in führende Funktionen von Parteigliederungen zu gelangen. Etwa ab Ende 1936 fand in der Nazipropaganda zudem ein Wandel statt, der von einer ursprünglich allgemeinen Verdammung jedweder Frauenbewegung dazu überging, die bürgerliche Frauenbewegung und ihre Protagonistinnen zu hofieren. Anstelle einer allgemeinen Verhöhnung der Frauenbewegung wurde nun die „bolschewistisch-internationalistische“ Frauenbewegung verunglimpft und im Gegenzug der nationalistische Ansatz der bürgerlichen Frauenbewegung unterstrichen. 

Die gesonderte Aufmerksamkeit, die der Nationalsozialismus für Frauen aus den sozialen Unterschichten bereithielt, trug von Beginn an einen misstrauischen Unterton. Dies gilt für die Errichtung eines Mütterschulungshauses im „roten Wedding“ ebenso, wie auch für die Einrichtung betrieblicher Vertrauensfrauen, die als „Sendboten nationalsozialistischer Lebenshaltung“ oppositionelle Haltungen unter den Fabrikarbeiterinnen unterbinden sollten. Parallel hierzu wurde der Nationalsozialismus als der „Sozialismus der Tat“ propagiert. Gesellschaftliche Standesunterschiede sollten ideologisch relativiert und das einheitliche Volkskollektiv beschworen werden. Scholtz-Klink scheute nicht davor zurück, dieses strategische Handeln direkt zu benennen: „Die Arbeiterinnen und Angestellten in der Deutschen Arbeitsfront haben wir zusammengenommen, [...], um der deutschen Arbeiterin von vornherein das Gefühl zu geben, daß wir ihr aus ihren eigenen Reihen heraus Menschen geben wollten, die eine Brücke bauen zu allen übrigen Frauen des deutschen Volkes.“ 

Auch hier liegt die Betonung auf die „deutsche“ – und gemeint ist „arische“ – Arbeiterin. Das, was der „wahre“ Sozialismus laut Nazipropaganda vom „falschen“ unterscheiden würde, wurde auf diese Frage reduziert. Auch proletarische Frauen, die sich von den Nazis vereinnahmen ließen, konnten dies nur, indem sie das nationalistische und faktisch rassistische Dogma anerkannten.


Fazit 

Die aufgeführten Aspekte zeigen, dass die Beantwortung der Frage, warum Frauen sich mit dem System arrangierten und vielfach sogar begeistert unterstützten, im Kern mit der Bestätigung der These von einer Teilhabe an Gewalt beantwortet werden kann. Ob im simplen Einverständnis mit der ideologischen Volksgemeinschafts-Zugehörigkeit oder der aktiven Teilnahme an den vermeintlich harmlosen Angeboten nationalsozialistischer Frauenorganisationen: immer setzte dies eine mehr oder minder bewusste Einwilligung in die ausgrenzenden Faktoren der Volksgemeinschaft und deren Gewalt gegenüber Dritten voraus. Unbenommen bleibt das Faktum absolut unterschiedlicher Handlungsmuster von Frauen im Nationalsozialismus. Zum Verständnis sind indes auch nicht eine Be- oder Verurteilung von höchster Relevanz, sondern die Fragen des Wie und Warum. 

Auch beim Wie und Warum bleibt zu differenzieren. Am Beispiel der Instrumentalisierung von Frauen an der „Heimatfront“ zeigt sich etwa, dass das gewünschte Verhalten der Naziführung mit dem absolut menschlichen Wunsch der Frauen konform ging, mit ihren Angehörigen zu überleben. Nicht der Überlebenskampf, sondern seine Mystifizierung – die teilweise auch in feministischen Kreisen existiert (in dualer Logik: Männer morden / Frauen sorgen für das Überleben) – stellt fatale Anknüpfungspunkte zur faschistischen Ideologie her, die auf der Wertigkeit von Menschen beruht.

 

 

Dr. Christiane Berger arbeitet als wissenschaftliche Referentin für die Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt. Sie hat an der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik zum Thema „Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink – Eine nationalsozialistische Frauenkarriere in Verlauf, Retrospektive und Gegenwart“ promoviert.

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