Die Integration der Täter und die Ausgrenzung der Opfer
sind zwei Seiten derselben Medaille
Jan Korte
Der Kampf für die Anerkennung und Entschädigung aller Opfer des Faschismus ist auch ein Kampf für die politische und kulturelle Demokratisierung der Gesellschaft
In der Nacht vom 8. zum 9. Mai 1945 unterzeichneten in Berlin-Karlshorst Vertreter des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht vor den Vertretern der Streitkräfte der Anti-Hitler-Koalition die offizielle Urkunde über die bedingungslose Kapitulation Deutschlands. Es war das offizielle Ende eines verbrecherischen Systems, dessen Weltherrschaftspläne, Herrschaftspraxis und Rassenwahn die menschliche Zivilisation generell in Frage gestellt hatten.
Die Bilanz des Zweiten Weltkrieges ist eine Bilanz des Schreckens und des Terrors. Mehr als 60 Millionen Menschen starben bei Kampfhandlungen, durch Repressalien, durch Aushungern, Massenvernichtungsaktionen und Kriegseinwirkungen. Von den 18 Millionen Menschen, die das Naziregime in Konzentrationslager sperrte, wurden elf Millionen ermordet oder durch Arbeit vernichtet. Unfassbar ist der industrielle Massenmord an sechs Millionen europäischer Jüdinnen und Juden, die – wie auch Sinti und Roma – dem Rassengenozid zum Opfer fielen.
DIE LINKE tritt seit langem für die „vergessenen Opfer“, die ihm Rahmen der Entschädigung von NS-Unrecht Jahrzehnte lang leer ausgingen und zum Teil bis heute noch ausgehen, ein. Prominente Beispiele sind hier Sinti und Roma, wo es erst 1982 zur Anerkennung des an ihnen verübten Völkermords kam. Oder die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, denen erst ab dem Jahr 2000 eine Entschädigung zuteilwurde. Die NS-Unrechtsurteile gegen Homosexuelle und Deserteure wurden erst im Jahr 2002 aufgehoben, die sogenannten „Kriegsverräter“ mussten darauf sogar bis 2009 warten. Weitere Gruppen der lange Zeit „vergessenen Opfer“ sind Zwangssterilisierte und Euthanasiegeschädigte, als Jüdinnen und Juden verfolgte Menschen aus osteuropäischen Ländern, sowjetische Kriegsgefangene und viele deutsche Kommunistinnen und Kommunisten, die aktiven Widerstand gegen das NS-Regime geleistet haben. Eine vollständige Anerkennung, Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung aller Opfer der Nazibarbarei steht auch heute noch, 70 Jahre nach der Befreiung, aus. Doch auch wenn die Widerstände gegen eine Anerkennung schwinden, so muss doch jeder Fortschritt mühsam erkämpft werden.
So war es ziemlich überraschend, dass einer der größten parlamentarischen Erfolge der Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Ende der 16. Wahlperiode eben auf dem Gebiet der Geschichtspolitik erzielt werden konnte: Mit der Rehabilitierung der sogenannten „Kriegsverräter“ gelang es uns eine wichtige Wegmarke für die geschichtspolitische Debatte zu setzen und die Anerkennung des Widerstands der „kleinen Leute“, also die Würdigung derer, die sich der Fortsetzung des verbrecherischen Krieges mit ihren Mitteln widersetzt haben, zu erreichen. Dabei verweigerten sich zu Beginn der Auseinandersetzung nicht nur klassische Konservative, die deutsche Militärgerichtsbarkeit als das zu benennen, was sie war: Nämlich blutiges NS-Unrecht!
So führte die schwammige Formulierung des Kriegsverrats-Paragrafen dazu, dass neben dem Desertieren aus der Wehrmacht bereits ein systemkritischer Tagebucheintrag, der Versuch Juden vor der sicheren Ermordung zu retten oder einem sowjetischen Kriegsgefangenen ein Stück Brot zuzustecken zur Todesstrafe führte. An den Deserteuren und Kriegsverrätern wurde von der NS-Militärjustiz die blutigste juristische Verfolgung der deutschen Geschichte begangen – allein über 30 000 Todesurteile und 23 000 Hinrichtungen. Mehr als 100 000 von ihnen haben KZ, Straflager und Strafbataillon nicht überlebt. Viele ehemalige Wehrmachtsrichter konnten nach dem Krieg weiterhin ungestört Karriere machen. Einige stiegen auf bis zu Bundesrichtern, wurden Minister oder wie Filbinger Ministerpräsident. Erst mit seinem Grundsatzurteil vom 16. November 1995 brandmarkte der Bundesgerichtshof die Wehrmachtjustiz als eine „Blutjustiz, deren Richter sich wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen hätten verantworten müssen“. Doch nicht einer der Wehrmachtsrichter ist in der Bundesrepublik Deutschland jemals bestraft worden. Stattdessen wurden ihre Opfer nach dem Krieg als Feiglinge, Kriminelle und Verräter beschimpft und bedroht. Als Vorbestrafte hatten sie keine Chance auf eine sichere Zukunft. Viele sind gedemütigt und entwürdigt verstorben. Nur wenige erlebten, als im Mai 2002 endlich die NS-Urteile wegen Desertion aufgehoben wurden. Und noch weniger Überlebende waren es, als im September 2009 der Bundestag auch die Urteile wegen Kriegsverrat – gegen den Widerstand der Bundeswehr, annullierte und die Opfer rehabilitierte.
Leider war so ein Erfolg unserem Antrag "Widerstand von Kommunistinnen und Kommunisten gegen das NS-Regime anerkennen" (17/2201) in der vergangenen Wahlperiode nicht beschieden. Unser Antrag hatte das Ziel, noch lebenden und bereits verstorbenen Kommunistinnen und Kommunisten, die Opfer nationalsozialistischen Terrors waren, eine moralische, politische und juristische Anerkennung ihrer im Widerstand gegen das Nazi-Regime erbrachten Opfer durch die Bundesrepublik Deutschland zu Teil werden zu lassen, und sie endlich auch auf dieser Ebene anderen Opfern nationalsozialistischer Verfolgung gleich zu stellen. Denn es ist unserer Ansicht nach moralisches Unrecht und juristisch nicht hinnehmbar, wenn Opfer nationalsozialistischer Verfolgung aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der 1956 verbotenen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) oder wegen politischer Tätigkeit als Kommunisten nach 1949 die ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz nicht erhalten (haben) oder schon gezahlte Entschädigungen wieder zurückzahlen mussten. So geht die Ausgrenzung von Kommunistinnen und Kommunisten aus den Opferentschädigungsleistungen ganz in der antikommunistischen Logik des Kalten Krieges auch 70 Jahre nach der Befreiung weiter.
Sehr viel optimistischer bin ich aber bei einer anderen Gruppe der „vergessenen Opfer“, den ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen. Sie sind die größte dieser Gruppen und waren neben den Jüdinnen und Juden diejenige Opfergruppe, die unter dem Terror des nationalsozialistischen Deutschland das schlimmste Schicksal erlitt. Von den etwa 5,7 Millionen Rotarmisten, die in die Gewalt der Wehrmacht gerieten, kamen geschätzte 3,3 Millionen, also mehr als die Hälfte um. Sie wurden auf kaum fassbare Weise vernichtet durch Mord, Hunger, Kälte, Krankheit und Arbeit.
Um der Verleugnung und Verdrängung dieses noch immer wenig bekannten Verbrechens des rassistischen Vernichtungskrieges entgegenzuwirken und den wenigen noch lebenden sowjetischen Kriegsgefangenen eine einmalige individuelle Anerkennung für ihr erlittenes Unrecht zukommen zu lassen, hat DIE LINKE den Antrag ‚Finanzielle Anerkennung von NS-Unrecht für sowjetische Kriegsgefangene‘ (18/3316) in den Bundestag eingebracht. Da auch die Grünen mit einem eigenen Antrag die Anerkennung in Form einer einmaligen Entschädigungszahlung fordern, der wortgleich mit einem Antrag von SPD und Grünen aus der letzten Wahlperiode ist, gibt es also eine parlamentarische Mehrheit für unser Anliegen und kein inhaltliches Argument dagegen. Es ist überfällig, dass die Union sich hier bewegt. Und es bleibt nicht mehr viel Zeit.
Wir sind es den Opfern schuldig.
Jan Korte ist der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Zum Thema hat er u.a. veröffentlicht: „Kriegsverrat: Vergangenheitspolitik in Deutschland. Analysen, Kommentare und Dokumente einer Debatte“, gemeinsam mit Dominic Heilig, Berlin 2011 und „Instrument Antikommunismus: Der Sonderfall Bundesrepublik“, Berlin 2009.

