Landesverfassungsgericht verhandelt über Polizeigesetz

Die Landtagsfraktion der LINKEN hat gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Normenkontrollantrag gegen das im vergangenen Jahr verabschiedete "Sicherheits- und Ordnungsgesetz in Sachsen-Anhalt" (SOG) gestellt. Immer wieder hatte DIE LINKE dieses Gesetz kritisiert. Aus unserer Sicht werden damit Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger an mehreren Punkten unzulässig eingeschränkt. Darüber hinaus halten wir einige Regelungen für verfassungswidrig. Diese stehen nun zur Verhandlung:

  • Die Polizei darf Verkehrskontrollen per Video aufzeichnen.
  • Die Polizei darf Handynetze komplett abschalten.
  • Die Überwachung von Computern mittels staatlicher Schadsoftware.
  • Die Möglichkeit zum Zwangstest von Festgenommenen auf ansteckende Krankheiten.
  • Die Möglichkeit von Alkohol- und Glasflaschenverboten im öffentlichen Raum.


Der Landtag hat das Gesetz im Februar 2013 verabschiedet. Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes wird voraussichtlich am 11. November 2014 verkündet.



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