Parlamentarische Initiativen zur 50. und 51. Sitzungsperiode des Landtages (26. und 28./29. Januar 2016)

Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt
Presse

Die Fraktion wird folgende eigenständige parlamentarische Initiativen in die bevorstehenden Landtagssitzungen am 26. und 28./29. Januar 2016 einbringen (Reihenfolge entsprechend der Drucksachen-Nummer):

Die Fraktion wird folgende eigenständige parlamentarische Initiativen in die bevorstehenden Landtagssitzungen am 26. und 28./29. Januar 2016 einbringen (Reihenfolge entsprechend der Drucksachen-Nummer):

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes (Drs. 6/4728)

Im Rahmen der 104. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 11. Dezember 2015 wurde fraktionsübergreifend Konsens bei der Frage hergestellt, die freiwerdenden Mittel des Bundes, die ursprünglich zur Finanzierung des Betreuungsgeldes angedacht waren, zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen im Rahmen der Kinderbetreuung einzusetzen. Auf Sachsen-Anhalt sollen im Jahr 2016 neun Millionen Euro des ehemaligen Betreuungsgeldes entfallen. Im Sinne eines einfachen Verfahrens erfolgt die Verteilung der Mittel auf Basis geltender Regelungen.  Der Gesetzentwurf wird gemeinsam mit den GRÜNEN eingebacht.

Einstellung von zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt (Drs. 6/4729)

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, unverzüglich das geplante Vorhaben zur Unterstützung und Entlastung der Polizei in Sachsen-Anhalt, welches die Einstellung von bis zu 250 Hilfspolizistinnen und -polizisten im Angestelltenverhältnis befristet für zwei Jahre in den Landesdienst auf der Grundlage des § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt vorsieht, zu stoppen. Die entsprechende Ministerverordnung ist zurückzuziehen. Die Entscheidungskriterien der Landesregierung mit Blick auf die jetzige Flüchtlingssituation können unter die Begrifflichkeit »ähnliche Vorkommnisse« nicht subsumiert werden.

Sexualisierte Gewalt und Belästigung ächten – Prinzipien des Rechtsstaates und demokratische Grundwerte und Normen sind nicht verhandelbar (Drs. 6/4730)

Sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung sind nicht erst seit den Ereignissen in Köln ein gesellschaftliches Problem in Deutschland. Die Verharmlosung von sexualisierter Gewalt, die Einordnung von sexueller Belästigung als »Kavaliersdelikt« ist immer noch Alltag. Eine gesellschaftliche Debatte über die Eindämmung von sexualisierter Gewalt, über die Sensibilisierung in Bezug auf sexuelle Belästigung ist notwendiger denn je. Denn aktuell werden sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung zu einem exklusiven Problem Geflüchteter gemacht. Es sind jedoch Probleme der gesamten Gesellschaft. Mit vorliegendem Antrag soll deutlich gemacht werden, dass die Prinzipien des Rechtsstaats und die Einhaltung demokratischer Werte und Normen unverhandelbar sind. Die sexuellen Übergriffe und Eigentumsdelikte in Köln müssen konsequent verfolgt werden. Das Asylrecht ist und bleibt ein Menschenrecht, welches nicht als Sanktionsrecht missbraucht werden darf. 

Rückwirkende Beitragserhebung wirkungsvoll beschränken (Drs. 6/4731)

Die rückwirkende Erhebung von Anschlussbeiträgen von Straßenausbaubeiträgen und Anschlussbeiträgen für Wasser- und Abwasserleitungen aufgrund rückwirkend geänderter oder erlassener Beitragssatzungen ist unter Beachtung der laufenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wirkungsvoll zu beschränken. Das Kommunalabgabenrecht und die Verwaltungspraxis haben dem Gebot der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes zu entsprechen. Bis zum Abschluss einer rechtlichen Prüfung bittet der Landtag die Zweckverbände, die Bearbeitung der bereits eingegangenen und noch eingehenden Widersprüche zu den nachträglich erhobenen Anschlussbeiträgen auszusetzen. Er fordert die Landesregierung zugleich auf, dies kommunalaufsichtlich zu dulden.

Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung (Drs. 6/4732)

Der Landtag fordert die Landesregierung dazu auf, der Bundesratsinitiative zur Wiederherstellung einer vollständig paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge zuzustimmen, die von den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hamburg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen für die Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016 angekündigt wurde. Mit Blick auf die soziale Ausgestaltung unserer Gesellschaft muss verhindert werden, dass die zusätzlichen Kosten ausschließlich von den Beschäftigten zu tragen sind.

Eingruppierung von Lehrkräften für besondere Aufgaben mit wissenschaftlichem Abschluss an Hochschulen (Drs. 6/4733)

Die Landesregierung wird beauftragt, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass alle Hochschulen Lehrkräfte für besondere Aufgaben mit wissenschaftlichem Abschluss in der Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppieren können. Die dadurch den Hochschulen entstehenden zusätzlichen Personalkosten werden ihnen aus den Personalverstärkungsmitteln erstattet. 

Bericht über den Stand der Beratungen zum Antrag »Ausbildung für jugendliche Flüchtlinge ermöglichen« - Drs. 6/4057 (Drs. 6/4734)

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde bereits in der Landtagssitzung im Juni 2015 eingebracht und in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Der Ausschuss hat sich mehrfach mit dem Anliegen des Antrags befasst, jedoch bisher keine Beschlussempfehlung erarbeitet.

Bericht über den Stand der Beratungen zum Antrag »Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge verbessern« - Drs. 6/4058 (Drs. 6/4735)

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde bereits in der Landtagssitzung im Juni 2015 eingebracht und in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Der Ausschuss hat sich mehrfach mit dem Anliegen des Antrags befasst, jedoch bisher keine Beschlussempfehlung erarbeitet.