MdB Elke Reinke: Unsozialer Wettbewerb - Agenturen sollen Alg II und Sozialgeld kürzen

Elke Reinke
Kreisverband Harz

Zu den von der Bundesagentur für Arbeit geforderten Zielvereinbarungen zur Senkung von Hartz IV-Leistungen erklärt die Ascherslebener Bundestagsabgeordnete Elke Reinke:

Die Bundesagentur für Arbeit forderte in Zielvereinbarungen die regionalen Agenturen auf, Vorschläge für eine bundesweite Senkung der Kosten für die passiven Leistungen (Alg II, Sozialgeld, Kosten der Unterkunft und sonstige passiven Leistungen) zu unterbreiten. Nach einem Datenabgleich zwischen der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit seien angeblich in fünf Prozent der Fälle Alg II zu Unrecht bezogen worden. Dazu erklärt Elke Reinke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales :

Mit der beschlossenen HartzIV-Verschärfung wurden die Willkürrechte der Agenturen optimiert. Der nächste Schritt wird ein Wettbewerb zwischen den Agenturen über die Höhe der erteilten Sanktionen sein.

In der Öffentlichkeit präsentiert sich Müntefering als Verteidiger der Hartz IV -LeistungsbezieherInnen. Gleichzeitig bereitet er mit den ausgeweiteten Sanktionsrechten und solchen Zielvereinbarungen eine indirekte Kürzung der Leistungen vor. Jede Agentur, die weniger sanktioniert, wird sich zukünftig rechtfertigen müssen.

Bei den jetzigen Verschärfungen, sei es die ´Residenzpflicht` oder der ´Mitwirkungserzwingung` durch vollständigen Leistungsentzug, nehmen die Regierungsfraktionen billigend die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte für eine ganze Bevölkerungsgruppe in Kauf.

Auf diese Politik gegen die Bevölkerung sollte es nur eine Antwort der Menschen mit Arbeit und der Erwerbslosen geben: nutzt eure demokratischen Rechte, kommt zur Demonstration ´Schluss mit den Reformen gegen uns` am 3.Juni 2006 in Berlin.

Eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung lässt sich finanzieren, wenn es durch einen gesetzlichen Mindestlohn wieder mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gibt, wenn Unternehmen die Kosten von Betriebsverlagerungen ins Ausland nicht mehr von den Steuern absetzen können und wenn bei Entlassungsgewinnen öffentliche Subventionen zurückgezahlt werden müssen.