MdB Elke Reinke: GEZ-Gebühren bei Hartz IV rechtswidrig

Elke Reinke

Zum Gerichtsbeschluss, dass Bezieher von Hartz IV keine GEZ-Gebühren bezahlen müssen, selbst wenn sie zuvor Arbeitslosengeld I bezogen haben, erklärt die Ascherslebener Bundestagsabgeordnete Elke Reinke:

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV keine GEZ-Gebühren bezahlen müssen, selbst wenn sie zuvor Arbeitslosengeld I bezogen haben und deshalb einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II erhalten. Dazu äußern sich Elke Reinke, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. und Lothar Bisky, medienpolitischer Sprecher der Fraktion.

"Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts war überfällig", findet Reinke. "Weil der Zuschlag zum Arbeitslosengeld II oftmals sehr niedrig ist und unter den monatlichen GEZ-Gebühren liegt, ist es nicht einzusehen, dass Hartz IV-Betroffene mit Zuschlag schlechter dastehen als Betroffene ohne Zuschlag."

Bisky sieht das ähnlich: "Die GEZ-Gebühren vom Regelsatz abziehen zu müssen, ist nicht akzeptabel. Die bisherige Praxis verletzt meiner Meinung nach das grundgesetzliche Gleichheitsgebot. Es wäre nur gerecht, Menschen, die bisher zu Unrecht zur Kasse gebeten wurden, die Rundfunk- und Fernsehgebühr zurückzuerstatten."

DIE LINKE. werde durch eine parlamentarische Initiative die Bundesregierung auffordern, sich gegenüber den Ländern dafür stark zu machen, dass der Rundfunkgebührenstaatsvertrag dem Urteil angepasst wird, kündigten die beiden Abgeordneten an.