Landesverfassungsgericht soll strittige Regelung zu Abwasserbeiträgen prüfen

Gerald Grünert

Im Abwasserbeitragsstreit ruft die Fraktion DIE LINKE das Landesverfassungsgericht an. Dazu erklären der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert und der kommunalpolitische Sprecher Gerald Grünert: In Sachsen-Anhalt galt lange keine Frist zur Festsetzung der Beiträge, ebensowenig eine Verjährungsfrist. Mit einem Grundsatzbeschluss vom 5. März 2013 (1BvR 2457/08) hat das Bundesverfassungsgericht diesem Zustand klare Schranken gesetzt. Dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit folgend, wurde den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf eine zeitnahe und endliche Beitragsfestsetzung zuerkannt.

Im Abwasserbeitragsstreit ruft die Fraktion DIE LINKE das Landesverfassungsgericht an. Dazu erklären der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert und der kommunalpolitische Sprecher Gerald Grünert: In Sachsen-Anhalt galt lange keine Frist zur Festsetzung der Beiträge, ebensowenig eine Verjährungsfrist. Mit einem Grundsatzbeschluss vom 5. März 2013 (1BvR 2457/08) hat das Bundesverfassungsgericht diesem Zustand klare Schranken gesetzt. Dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit folgend, wurde den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf eine zeitnahe und endliche Beitragsfestsetzung zuerkannt

Mit Blick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 (1BvR 2961/14 und 1BvR 3051/14) hält die Fraktion die von CDU und SPD durchgesetzte Rechtssetzung im Kommunalabgabengesetz für verfassungswidrig. Dies betrifft insbesondere die Übergangsvorschrift, die die zehnjährige Verjährungsregelung bis zum 31.12.2015 außer Kraft setzte. Mit der Übergangsvorschrift wurde einem unbeschränkten Abkassieren auf der Grundlage kurzfristig erlassener Satzungen und ohne Rücksicht auf eine Verjährung der Weg geebnet. Dazu soll das angestrebte Normenkontrollverfahren Rechtsklarheit schaffen. 

Die Flut an Beitragsbescheiden, die so durch die Koalitionsfraktionen CDU und SPD ausgelöst wurde, ist eine Zumutung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Angesichts des langen Zögerns und ungezählter Beschwichtigungsversuche seitens der Landesregierung hält DIE LINKE die jüngste Ankündigung von Ministerpräsident Haseloff für wenig glaubwürdig, nach der Landtagswahl eine faire Lösung für alle im Abwasserbeitragsstreit finden zu wollen. 

Die Fraktion DIE LINKE wird ihre Klageschrift nun unverzüglich beim Landesverfassungsgericht einreichen. Dem nachträglichen Abkassieren von Beiträgen soll nach dem 13. März 2016 durch eine Reform des Kommunalabgabengesetzes begegnet werden. DIE LINKE wird sich konsequent für gesetzliche Regelungen einsetzen, die zukünftig für alle Betroffenen eine zeitnahe, endliche und gerechte Beitragsfestsetzung sowie eine Verjährungsfrist von vier Jahren vorsehen.