Kommunalfinanzen – Fortschritte mit Schönheitsfehlern

Swen Knöchel

Zum nunmehr vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) bemerkt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Swen Knöchel: Seit Jahr und Tag fordert DIE LINKE eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen des Landes und hat dazu auch eine Vielzahl von Vorschlägen unterbreitet. Einige davon finden in dem jetzt von der Landessregierung vorgelegten Gesetzentwurf Berücksichtigung, und aus dieser Perspektive werden sie von der Fraktion ausdrücklich begrüßt. Dies betrifft vor allem die geplante Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen für die Jahre 2017 und 2018.

Zum nunmehr vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) bemerkt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Swen Knöchel: Seit Jahr und Tag fordert DIE LINKE eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen des Landes und hat dazu auch eine Vielzahl von Vorschlägen unterbreitet. Einige davon finden in dem jetzt von der Landessregierung vorgelegten Gesetzentwurf Berücksichtigung, und aus dieser Perspektive werden sie von der Fraktion ausdrücklich begrüßt. Dies betrifft vor allem die geplante Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen für die Jahre 2017 und 2018.

Allerdings – das Gesetz, so es denn im Landtag eine Mehrheit finden wird, ist nicht frei von gravierenden Schönheitsfehlern. Der Hauptkritikpunkt der LINKEN betrifft die nach wie vor undifferenzierte Herangehensweise der Landesregierung: Kommune ist nicht gleich Kommune, die Bedingungen sind jeweils sehr verschieden,  von der Wirtschaftskraft über demographische Entwicklungen bis hin zu infrastrukturellen Einbindungen gibt es große Unterschiede, die im Gesetzentwurf der Landesregierung keine Berücksichtigung finden. Genau dies aber fordert DIE LINKE, schließlich stehen alle Kommunen in der Pflicht, die öffentliche Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten. Das aber wird zufriedenstellend nur mit einer Mittelzuweisung gelingen, die diesen Gegebenheiten Rechnung trägt.

Und es gibt einen weiteren ernsten Kritikpunkt. In der Koalitionsvereinbarung ist festgelegt: »Zum  Ende  der  Legislaturperiode  streben  wir  eine  Überprüfung  des  kommunalen 
Finanzbedarfs  mit  dem  Ziel  an,  eine  auskömmliche  Finanzausgleichsmasse  für  die  dann folgende  Legislaturperiode  zu  bestimmen.« Das ist – nicht nur aus Sicht der Fraktion – viel zu spät, denn es bedeutet letztlich, die Kommunen werden noch auf Jahre mit Stückwerk und Planungsunsicherheiten belastet, die ihrer Entwicklung abträglich sind. Hier fordert DIE LINKE die Landesregierung wie die Koalition nachdrücklich auf, im Interesse der Kommunen wesentlich schneller zu handeln, anstatt weiter unnötig Zeit verstreichen zu lassen.