Koalition setzt Vergabemindestlohn im öffentlichen Auftragswesen außer Kraft – Die Linke steht an der Seite der Beschäftigten
Zur heutigen Ausschussberatung zum Gesetzentwurf zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erklärt Wulf Gallert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke:
Der Kern der zentralen Begründung des Gesetzesentwurfs durch die Koalition, wonach Regelungen im Oberschwellenbereich zurückgenommen werden müssten, da der Bund eine Sperrwirkung entfaltet habe, konnte heute durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eindeutig widerlegt werden. Damit ist klar: Der Gesetzgeber des Landes Sachsen-Anhalt kann den Vergabemindestlohn auch im Oberschwellenbereich umsetzen – die Koalition will es aber schlicht nicht.
Durch die Anhebung der Vergabeschwellen wird der Vergabemindestlohn faktisch außer Kraft gesetzt. Das öffnet Lohndumping im öffentlichen Auftragswesen Tür und Tor. Schon bei der Einbringung wurde deutlich, dass nicht nur CDU, FDP und SPD den Entwurf inhaltlich nicht verstanden haben. Vielmehr stellt sich die Koalition einseitig auf die Seite der Arbeitgeberverbände und setzt deren Wünsche großzügig um – obwohl Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen entschieden dagegen protestieren.
Mit dieser Reform setzt die Koalition, insbesondere die SPD, sich über die Interessen der Arbeitnehmerinnen hinweg und setzt mit der vorliegenden Änderung die Forderungen der AfD nach einer faktischen Abschaffung des Vergabegesetzes nahezu vollständig um.
Die Linke lehnt den Gesetzentwurf entschieden ab. Wir stellen uns klar an die Seite der Beschäftigten und Gewerkschaften. Unser Ziel bleibt: faire Löhne, eine starke Tarifbindung und gute Arbeitsbedingungen – auch und gerade im öffentlichen Auftragswesen.
