Keine Mindestlohn-Ausnahmen für junge Beschäftigte
Von Klaus Ernst am 18.03.2014:
Dieser Schuss von Andrea Nahles ist zielsicher nach hinten losgegangen. Mit ihrer Forderung nach Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn für junge Menschen hat die Arbeitsministerin die Büchse der Pandora geöffnet. Dass sich Bildungsministerin Johanna Wanka zur Komplizin der Unternehmensverbände machen und noch höhere Altersgrenzen fordern würde, hätte Nahles klar sein müssen.
Pressemitteilung von Klaus Ernst am 18.03.2014
"Dieser Schuss von Andrea Nahles ist zielsicher nach hinten losgegangen. Mit ihrer Forderung nach Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn für junge Menschen hat die Arbeitsministerin die Büchse der Pandora geöffnet. Dass sich Bildungsministerin Johanna Wanka zur Komplizin der Unternehmensverbände machen und noch höhere Altersgrenzen fordern würde, hätte Nahles klar sein müssen", erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur Debatten über Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn.
Ernst weiter:
"Wanka wäre gut beraten, einen Einführungskurs zum deutschen Tarifrecht zu belegen. Dann wüsste sie nämlich, dass sich die Entlohnung nicht an Kriterien wie Alter oder pseudo-pädagogischen Zielen orientiert, sondern an der zu verrichtenden Tätigkeit. Anstatt jungen Menschen den Schwarzen Peter zuzuspielen, sollte Wanka dafür sorgen, dass die Wirtschaft genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt. Allein im letzten Ausbildungsjahr haben rund 60.000 Plätze gefehlt. Selbst die Zahl abgeschlossener Ausbildungsverträge lag 2012/2013 um 20.500 unter der des Vorjahrs, obwohl die Bewerberzahlen konstant geblieben sind.
Es bleibt dabei: Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn müssen ein absolutes Tabu bleiben. Die Lohnuntergrenze muss für alle Arbeitnehmer gelten, egal wie alt sie sind, welche Tätigkeit sie ausüben oder in welcher Branche sie arbeiten. Andrea Nahles sollte sich jetzt selbst den Gefallen tun und von weiteren Ausnahmen absehen. Bereits diese war eine zu viel."
Artikel von Jutta Krellmann
Keine Ausnahmen beim Mindestlohn – auch nicht für junge Beschäftigte!
Von Jutta Krellmann am 18.03.2014
Rentnerinnen und Rentner, Minijobberinnen und Minijobber, Langzeitarbeitslose, Junge, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Zeitungsausträgerinnen und Zeitungsausträger, Taxifahrerinnen und Taxifahrer, Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter etc. – die Liste der von Union und Arbeitgebern geforderten Ausnahmen vom Mindestlohn ist lang. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verteidigt in der Öffentlichkeit den Mindestlohn zwar noch gegen die meisten Ausnahmen, aber seit dem Wochenende ist klar: Geht es nach Frau Nahles, soll für Beschäftigte unter 18 Jahren der gesetzliche Mindestlohn nicht gelten. ... ... ...

