Kein Respekt des BND vor dem Parlament
Hinweise zum Artikel "Fritsche treibt’s zu toll" im nd von René Heilig am 25.07.2014, enthalten im Web www.jankorte.de (25.07.2014);
Nach Ansicht führender Verfassungsrechtler verstößt der Bundesnachrichtendienst bei seinen Telekommunikations-Ausspähaktivitäten gegen das Grundgesetz. ... ... .
"Fritsche treibt’s zu toll" (Artikel im neuen deutschland)
aus www.jankorte.de am 25.07.2014
Nach Ansicht führender Verfassungsrechtler verstößt der Bundesnachrichtendienst bei seinen Telekommunikations-Ausspähaktivitäten gegen das Grundgesetz. Die Bundesregierung interessiert dies jedoch wenig, an eine Änderung der verfassungswidrigen Praxis denkt sie nicht und versteckt sich dabei hinter dem laufenden NSA-Untersuchungsausschuss. Diese Ignoranz der Bundesregierung gegenüber rechtstaatlichen Grundsätzen ist haarsträubend. Obwohl sie einen glasklaren Schutzauftrag gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern hat, interessiert das die Regierung aber in Geheimdienstfragen herzlich wenig.
SIEHE "Fritsche treibt’s zu toll", neues deutschland vom 25.07.2014.
Artikel im ND (neues deutschland - sozialistische Tageszeitung)
Kommenzar von René Heilig am 25.07.2014
Fritsche treibt’s zu toll
René Heilig glaubt nicht an den Respekt des BND vor dem Parlament
Nach Ansicht führender Verfassungsrechtler verstößt der Bundesnachrichtendienst bei seinen Telekommunikations-Ausspähaktivitäten gegen das Grundgesetz. Das haben der einstige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier und andere Sachverständige Ende Mai gleich zu Beginn des NSA-Untersuchungsausschusses begründet. Der Linkspartei-Fraktionsvize Korte und andere Bundestagsabgeordnete fanden es daher angebracht zu fragen, ob die Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen ableitet. Nun haben sie die Antwort des Kanzleramts auf ihre elf Fragen bekommen. Sie lautet in Kurzfassung: Das geht euch gar nichts an!
Wer von dem zuständigen Geheimdienst-Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche mehr als herablassende Floskeln erwartet hatte, ist selbst schuld. Doch dass der seine Nichtbeantwortung mit »Respekt vor dem Deutschen Bundestag« begründet, ist dreist. Der Anstand, so formuliert er, gebiete, dass man erst einmal die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses abwartet. Das bedeutet, dass bis zum Ende der Legislaturperiode - spätestens dann endet ein Untersuchungsausschuss - keine parlamentarischen Anfragen zum Grundgesetzverhältnis des BND beantwortet werden.
Bei allem Respekt - Fritsche ist nicht in der Position, um über die Rechte und Pflichten von gewählten Volksvertretern zu entscheiden.

