Im Abwasserbeitragsstreit ist der Gang zum Landesverfassungsgericht unvermeidlich

Wulf Gallert
Presse

Wie die Mitteldeutsche Zeitung heute berichtete, wies das Oberverwaltungsgericht Magdeburg jüngst zwei Kläger zurück, die juristisch gegen die Zahlung des Herstellungsbeitrages II für alte, bereits bezahlte Abwasseranschlüsse vorgehen wollten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert: Nicht nur die aktuelle Entscheidung des OVG Magdeburg macht deutlich, wie notwendig der vorgesehene Gang meiner Fraktion zum Landesverfassungsgericht ist. Mit Blick auf die Landesverfassung und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (1BvR 2457/08) sowie vom 12. November 2015 (1BvR 2961/14 und 1BvR 3051/14) halten wir nach wie vor die von CDU und SPD durchgesetzte Rechtssetzung im Kommunalabgabengesetz für unzulässig.

Wie die Mitteldeutsche Zeitung heute berichtete, wies das Oberverwaltungsgericht Magdeburg jüngst zwei Kläger zurück, die juristisch gegen die Zahlung des Herstellungsbeitrages II für alte, bereits bezahlte Abwasseranschlüsse vorgehen wollten. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion Wulf Gallert: Nicht nur die aktuelle Entscheidung des OVG Magdeburg macht deutlich, wie notwendig der vorgesehene Gang meiner Fraktion zum Landesverfassungsgericht ist. Mit Blick auf die Landesverfassung und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (1BvR 2457/08) sowie vom 12. November 2015 (1BvR 2961/14 und 1BvR 3051/14) halten wir nach wie vor die von CDU und SPD durchgesetzte Rechtssetzung im Kommunalabgabengesetz für unzulässig. 

Für unzulässig halten wir insbesondere die Übergangsvorschrift, die die zehnjährige Verjährungsregelung bis zum 31.12.2015 außer Kraft setzte. Mit der Übergangsvorschrift wurde einem unbeschränkten Abkassieren auf der Grundlage kurzfristig erlassener Satzungen und ohne Rücksicht auf eine Verjährung der Weg geebnet. 

Die Flut an Beitragsbescheiden die so durch die Koalitionsfraktionen ausgelöst wurde, ist eine Zumutung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Wenig glaubwürdig erscheint aus dieser Perspektive die Ankündigung von Ministerpräsident Haseloff am Volksstimme-Lesertelefon, im Abwasserbeitragsstreit eine faire Lösung für alle finden zu wollen.

Die Fraktion DIE LINKE wird in Kürze ihre Klageschrift für eine verfassungsrechtliche Prüfung in Dessau-Roßlau einreichen. Dem nachträglichen Abkassieren von Beiträgen wollen wir nach dem 13. März durch eine Reform des Kommunalabgabengesetzes begegnen. Wir werden uns konsequent für gesetzliche Regelungen einsetzen, die zukünftig für alle Betroffenen eine zeitnahe, endliche und gerechte Beitragsfestsetzung sowie eine Verjährungsfrist von vier Jahren vorsehen.