Gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer durchsetzen

Eva von Angern
Presse

Zum Equal Pay Day erklärt die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Eva von Angern: Seit nahezu 60 Jahren gilt der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit für Frauen und Männer in der Europäischen Union. Seit fast 20 Jahren ist Deutschland durch den Amsterdamer Vertrag zur Sicherstellung der Entgeltgleichheit verpflichtet. Und seit fast zehn Jahren verbietet auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Entgeltdiskriminierung zwischen den Geschlechtern. Und dennoch liegt der Verdienstabstand zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland seit über 15 Jahren auf einem unvertretbar hohen Niveau von über 20 Prozent. Erst am Equal Pay Day haben die Frauen endlich den Lohn erhalten, der ihnen bei dem gleichen Stundenlohn der Männer schon bis Jahresende zugestanden hätte – bis zu diesem Tag haben sie quasi umsonst gearbeitet.

Zum Equal Pay Day erklärt die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Eva von Angern: Seit nahezu 60 Jahren gilt der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit für Frauen und Männer in der Europäischen Union. Seit fast 20 Jahren ist Deutschland durch den Amsterdamer Vertrag zur Sicherstellung der Entgeltgleichheit verpflichtet. Und seit fast zehn Jahren verbietet auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Entgeltdiskriminierung zwischen den Geschlechtern. Und dennoch liegt der Verdienstabstand zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland seit über 15 Jahren auf einem unvertretbar hohen Niveau von über 20 Prozent. Erst am Equal Pay Day haben die Frauen endlich den Lohn erhalten, der ihnen bei dem gleichen Stundenlohn der Männer schon bis Jahresende zugestanden hätte – bis zu diesem Tag haben sie quasi umsonst gearbeitet.

Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Doch weder Appelle zum jährlichen „Equal Pay Day“ noch Selbstverpflichtungen haben daran bisher etwas geändert. Deshalb ist es dringend erforderlich, verpflichtende Maßnahmen zur Beseitigung der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern festzulegen. Mittels derer müssen sowohl direkte als auch mittelbare Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts ausgeschlossen werden. Gleiche und gleichwertige Arbeit muss letztendlich auch gleich bezahlt werden. 

Neben der direkten Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt kommt noch verschärfend die vermehrte Teilzeitbeschäftigung und teilweise prekäre Beschäftigung von Frauen in schlechter bezahlten sogenannten weiblichen Branchen und auf niedrigeren Entgeltstufen in oft nichttarifgebundenen Betrieben hinzu.

Der ausgebaute Niedriglohnsektor und die darin sichtbare gesellschaftliche Arbeitsteilung, in der vorwiegend Frauen geringer entlohnt tätig sind, verstärkt somit dieses Problem. Neben einer besseren Bezahlung und der stetigen Erhöhung des Mindestlohns bedarf es Maßnahmen für eine geschlechtergerechte Umverteilung von Sorge- und Pflegearbeiten und mehr öffentlicher Verantwortung.

Die neue Landesregierung wird somit auch daran zu messen sein, wie sie Entgeltgleichheit von Frauen und Männern durchsetzen wird. 

DIE LINKE fordert einen Maßstab, um Arbeiten miteinander vergleichen zu können. Wir fordern ein kollektives Klagerecht, das der Frau nicht auch den individuellen Kampf aufbürdet. Wir fordern eine Aufwertung sogenannter frauentypischer Tätigkeiten.