Gesetzentwurf zur Entlastung der Kita-Beiträge kommt in den Landtag

Monika Hohmann
PresseDIE LINKE. im Landtag

Die Fraktion hatte angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Entlastung der Kita-Beiträge in den Landtag einzubringen. Dazu erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann: Auf ihrer heutigen Sitzung hat die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Eltern vor übermäßig steigenden Kita-Beiträgen schützen soll. Dazu erhalten die Gemeinden eine zweckgebundene Zuweisung in Höhe der auf Sachsen-Anhalt entfallenden ehemaligen Betreuungsgeldmittel des Bundes. 2016 stehen hierzu voraussichtlich ca. 9 Millionen, 2017 ca. 23 Millionen und 2018 ca. 26 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Fraktion hatte angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Entlastung der Kita-Beiträge in den Landtag einzubringen. Dazu erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann: Auf ihrer heutigen Sitzung hat die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Eltern vor übermäßig steigenden Kita-Beiträgen schützen soll. Dazu erhalten die Gemeinden eine zweckgebundene Zuweisung in Höhe der auf Sachsen-Anhalt entfallenden ehemaligen Betreuungsgeldmittel des Bundes. 2016 stehen hierzu voraussichtlich ca. 9 Millionen, 2017 ca. 23 Millionen und 2018 ca. 26 Millionen Euro zur Verfügung.

DIE LINKE wird den Dialog mit allen anderen Fraktionen suchen und diesen den Gesetzentwurf zusenden. Ziel muss es sein, das Änderungsgesetz noch im Januar zu verabschieden.
Wir sind optimistisch, dass eine schnelle Unterstützung für die Eltern im Land organisiert werden kann. Der zur letzten Landtagssitzung fraktionsübergreifend verabschiedete Antrag und die Äußerungen von CDU und SPD der letzten Woche interpretiert DIE LINKE als Signale, einen gemeinsamen Weg zu finden.

Natürlich kann es sich bei diesen ersten Maßnahmen nur um Übergangslösungen handeln. Das Gesetz muss 2017 evaluiert werden. Dabei müssen auch die Auswirkungen des Urteils des Landesverfassungsgerichts berücksichtigt werden.