Einmalige Fehlleistung über 20 Minuten darf nicht über Studierfähigkeit entscheiden

Birke Bull
Presse

Zur Meldung in der heutigen Volksstimme über den Rechtsstreit eines Schülers mit der Schulbehörde wegen des Nichterteilens der Hochschulreife auf Grund einer Fehlleistung in einer mündlichen Prüfung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion und Landesvorsitzende, Birke Bull: Eine Oberstufenverordnung, bei der eine einmalige Fehlleistung über 20 Minuten darüber entscheiden soll, ob jemand studierfähig ist oder nicht, ist in der Tat zweifelhaft, zumal der Betroffene genau in diesem Fach bisher gute Leistungen vorgelegt hatte.

Zur Meldung in der heutigen Volksstimme über den Rechtsstreit eines Schülers mit der Schulbehörde wegen des Nichterteilens der Hochschulreife auf Grund einer Fehlleistung in einer mündlichen Prüfung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion und Landesvorsitzende, Birke Bull: Eine Oberstufenverordnung, bei der eine einmalige Fehlleistung über 20 Minuten darüber entscheiden soll, ob jemand studierfähig ist oder nicht, ist in der Tat zweifelhaft, zumal der Betroffene genau in diesem Fach bisher gute Leistungen vorgelegt hatte. 

Prüfungen sind immer Ausnahmesituationen. Sie dürfen nicht über eine ganze Bildungsbiografie entscheiden, zumal, wenn es um eine einzelne Prüfung geht. Nichts gegen evangelische Religion, keinesfalls. Aber als Ausschlusskriterium ist das oberschwierig. Wir werden es alsbald zum Thema machen.

Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bildungsausschuss setzen das Problem auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bildung und Kultur. Sie verlangen von der Landesregierung, ihre Vorstellungen zur Änderung der Oberstufenverordnung vorzutragen und im Fachausschuss zu diskutieren. Dabei soll auch die Vergleichbarkeit der Leistungskriterien in der Oberstufenverordnung Sachsen-Anhalts mit den Regelungen in anderen Bundesländern angesprochen werden. Beim Abitur in Sachsen-Anhalt muss es fair zugehen.