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Für starke Kommunen – Bürgerbeteiligung ausbauen

Die Gemeinden, Städte und Landkreise sind Ausgangspunkt unseres demokrati-schen Gemeinwesens. Sie bilden gleich zweifach ein wichtiges Element für die Teilhabe aller. Zum einen haben sie die Aufgabe, ganz unmittelbar den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die Angelegenheiten in ihrem unmittelbaren Umfeld zu sichern. Zum anderen entscheidet die Sicherung der öffentliche Daseinsvorsorge hier vor Ort darüber, ob alle Menschen in Sachsen-Anhalt unabhängig von ihrem sozialen Status ihre Vorstellungen einbringen und ihre Chancen nutzen können.

Die fatale These vom schlanken Staat, der die meisten Lebensbereiche dem Markt überlässt und seine eigenen Ressourcen und Kompetenzen immer weiter beschnei-det, hat gerade in den Kommunen deutliche Spuren hinterlassen. Oft fehlen die notwendigen Mittel, um die öffentliche Daseinsvorsorge für alle Menschen zu garantieren. Demokratische Entscheidungsprozesse werden nicht selten zur Farce, wenn es praktisch nichts mehr zu entscheiden gibt, weil die Kassen leer sind und das Eigentum verkauft ist. Viele Gemeinden, vor allem im ländlichen Raum, haben darüber hinaus Angst, in eine Abwärtsspirale aus Abwanderung, Kaufkraftverlust, Überalterung und Verlust von Wirtschaftskraft gezogen zu werden. DIE LINKE nimmt diese Probleme ernst.

Wir wollen uns in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass die Landeszu-weisungen an die Kommunen in Sachsen-Anhalt wenigstens wieder auf das Niveau der Jahre 2008 und 2009 in Höhe von 1,7 Milliarden Euro angehoben werden. Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, trotz der radikalen Einnahmeverluste in Folge der Wirtschaftskrise und einer verfehlten Steuerpolitik die Grundlagen der öffentlichen Daseinsvorsorge in den nächsten Jahren zu erhalten. Wir wissen, dass eine aufgabenbezogene Finanzausstattung der Kommu-nen durch das Land bei etwa zwei Milliarden Euro liegen würde. Eine solche Summe kann das Land jedoch erst dann den Kommunen erstatten, wenn auf der Bundes-ebene eine verbesserte Einnahmesituation der Länder durchgesetzt wird.

Die wirtschaftliche Basis der Gemeinden und Landkreise muss durch eigene kommunale Wirtschaftsunternehmen gestärkt werden. Kommunale Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik ist für viele Kommunen ein wichtiges Standbein zur Sicherung der Daseinsvorsorge und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region. Kommunale Unternehmen sollen im Wettbewerb mit privaten wieder gleichberechtigt am Markt agieren können. Die öffentliche Auftragsvergabe soll künftig mit dem Ziel einer verstärkten Kooperation kommunaler und privater Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung von regionalen Wirtschaftskreisläufen erfolgen. Das Gemeindewirtschaftsrecht ist unverzüglich diesen Anforderungen anzupassen. Unverzichtbare Partner dieser Prozesse sind die Sparkassen der Kreise und kreisfreien Städte.

Keine Region darf von der gesellschaftlichen Entwicklung abgeschnitten werden. Deshalb ist es wichtig, die fünf Planungsregionen des Landes (Altmark, Harz, Anhalt, Magdeburg, Halle) zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Entwicklungspotenziale zu entfalten. Dazu müssen jedoch in allen fünf Regionen starke Oberzentren existieren. Dies bedeutet, dass zum einen endlich die drei kreisfreien Städte Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau im Finanzausgleichs-gesetz gleichwertig und dass zum anderen die beiden kreisangehörigen Städte Halberstadt und Stendal finanziell und in der Landesplanung wie Oberzentren behandelt werden müssen.

Das Rückgrat der öffentlichen Daseinsvorsorge sollen nach unseren Vorstellungen 24 Mittelzentren in Sachsen-Anhalt sein. Diese müssen in jedem Landstrich wichtige soziale, kulturelle und infrastrukturelle Angebote vorhalten und vom Umland mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos mindestens zweimal am Tag erreichbar sein. Sie sollen gerade in den Teilen des Landes Sachsen-Anhalt, die besonders stark von Bevölkerungsverlust betroffen sind, verlässliche Zentren bilden.

In den neu entstandenen Verbands- und Einheitsgemeinden sollen die Menschen eigenständig über die örtliche Verteilung der Daseinsfunktionen entscheiden können. Deshalb ergibt die zentrale Ausweisung von Grundzentren aus unserer Sicht in Zukunft keinen Sinn mehr.

Teilhabe für alle bedeutet für uns nicht nur die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge, sondern auch die Möglichkeit für alle, an den kommunalen Entscheidungen mitzuwirken. DIE LINKE will darum die Arbeitsmöglichkeiten der ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger verbessern, um zu verhindern, dass auch diese Mitwirkungsmöglichkeit durch die eigene soziale Situation beschnitten wird.

Darüber hinaus setzen wir uns für die Stärkung der direkten Bürgerbeteiligung im Land und in den Kommunen ein. Das betrifft sowohl die Verbesserung der Möglichkeiten von Bürgerbegehren und -entscheiden, die Absenkung der Quoren als auch die Anwendung von Instrumenten wie den Bürgerhaushalt. Andere Bundesländer sind hier deutlich weiter und können Vorbild für Sachsen-Anhalt sein.

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