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Integration statt Ausgrenzung – Gleiche Rechte für Migrantinnen und Migranten

Menschen flüchten vor Krieg, Armut und Gewalt, sie sind auf der Suche nach Sicherheit und Zukunft. Schaffen sie den Weg – oftmals unter Lebensgefahr – in die „Festung Europa“ und erreichen Deutschland, erwartet sie eine weit reichende Sondergesetzgebung. Das Landesaufnahmegesetz in Sachsen-Anhalt schreibt Flüchtlingen die Unterbringung in Sammelunterkünften vor. Eine menschenwürdige Unterbringung gewährleisten diese oft maroden Behausungen nicht. In abgelegenen Gebieten isolieren sie Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten, die dort oft Jahre verbringen. Selten gelingt es den Betroffenen, auf ihre Situation aufmerksam zu machen und organisiert dagegen zu protestieren, wie in den vergangenen Monaten in Möhlau.

Die gesetzlichen Regelungen der „Residenzpflicht“ bestimmen für Menschen im Status des Asylverfahrens oder der Duldung über ihren Wohnort und ihre Bewegungsfreiheit. Asylsuchende in Sachsen-Anhalt können sich nur in einem der drei definierten Bereiche bewegen, in die das Land unterteilt ist. Um den Bereich verlassen zu können, bedarf es einer Erlaubnis, die bisher oft gebührenpflichtig ist. Verstöße gegen die Residenzpflicht haben im Wiederholungsfall strafrechtliche Konsequenzen.

DIE LINKE lehnt ein Strafrecht ab, das nur Nichtdeutsche treffen kann. Die entsprechenden Personenkontrollen auf Bahnhöfen und Flughäfen sind eindeutig mit optischen Merkmalen verknüpft. Soziale Ausgrenzung darf nicht noch durch politische Ausgrenzung sekundiert werden. Im Einklang mit außerparlamentarischen Initiativen und anderen Landesverbänden der LINKEN fordern wir die generelle Abschaffung der Residenzpflicht. Dies kann nur auf Bundesebene beschlossen werden. Bis zu dieser Möglichkeit setzen wir uns für jede praktische Verbesserung ein, wie die prinzipielle Gebührenfreiheit und die Genehmigung von Sammeler-teilungen für die wiederholte Möglichkeit, sich innerhalb Sachsen-Anhalts und Deutschlands frei zu bewegen. Integration von Menschen setzt voraus, dass diese selbstverständlicher und gleichberechtigter Teil einer Gesellschaft sind. Im Landes-aufnahmegesetz muss der Vorrang der Sammelunterbringung zugunsten der Unter-bringung in Wohnungen gestrichen werden. Da dies in der Regel wirtschaftlicher ist, kommt es hier vor allem auf den politischen Willen an.

Für Menschen mit jahrelangen Kettenduldungen wurde 2009 die „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ um weitere zwei Jahre verlängert. Dies schließt aber durch die Stichtagsregelung (1. Juli 1999) Flüchtlinge aus, die erst danach nach Deutschland geflohen sind. Wir fordern die Abschaffung der Dauerduldung, damit Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht in der ständigen Angst vor Abschiebung leben müssen.

Für besondere Gruppen, wie ehemalige „Kontingentflüchtlinge“, gibt es andere Probleme für ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland. Vielen dieser Menschen, die aus humanitären Gründen über einen unbegrenzten Aufenthaltstitel verfügen, oder Spätaussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion fehlt die Anerkennung ihrer beruflichen und akademischen Abschlüsse. DIE LINKE setzt sich für eine Neuregelung dieser Verfahren ein.

Menschen ohne Staatsbürgerschaft und Nicht-EU-Bürger, die dauerhaft in Sachsen-Anhalt leben, sollen wie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auch an kommunalen Wahlen teilnehmen können. Es gibt keinen Grund, Menschen, die dauerhafter Teil des örtlichen Gemeinwesens sind, von politischen Entscheidungen fernzuhalten.

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