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Drucksache 6/3901
19.03.2015


Antrag
Fraktion DIE LINKE

Solidarisch und entschlossen gegen Rassismus

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Die Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt sprechen allen Menschen, die von rassistischer Ausgrenzung, Diskriminierung, Stimmungsmache und Gewalt betroffen sind, ihre Solidarität aus.

  2. Der Landtag von Sachsen-Anhalt dankt allen Menschen, die sich in vielfältiger Weise ehrenamtlich, ob in kommunalen Gremien, in Vereinen, in Bündnissen oder als Privatperson für Asylsuchende und Flüchtlinge, für Integration und gegen Rassismus und Ausgrenzung engagieren und spricht sich für ihre politische wie praktische Unterstützung aus.

  3. Der Landtag von Sachsen-Anhalt beauftragt die Landesregierung durch das Ministerium für Inneres und Sport und das Landesverwaltungsamt, Schulungen, Qualifikationen und Weiterbildungsangebote für die Versammlungsbehörden in Sachsen-Anhalt zu organisieren. Gegenstand dieser Angebote sollen die versammlungsrechtlichen Entscheidungsspielräume, gezielte Hinweise zu aktuellen juristischen Entscheidungen, Kommentierungen und Rechtssprechungstendenzen, Möglichkeiten der Erteilung von Auflagen und Auflagengestaltung, Aufklärung über Akteurinnen und Akteure sowie Strategien der extremen Rechten in versammlungsrechtlichen Auseinandersetzungen und möglichen Erfahrungen mit rechten Anmelderinnen und Anmeldern sein. Ziel ist es, den Versammlungsbehörden in Sachsen-Anhalt größere Handlungssicherheit im Umgang mit rechten und neonazistischen Versammlungen und Veranstaltungen zu geben. Insbesondere in ggf. notwendigen Abwägungsprozessen zwischen verschiedenen Rechtsgütern und schutzwürdigen Interessen und im Treffen rechtssicherer Entscheidungen sollen sie stärker als bisher unterstützt und weitergebildet werden.

  4. Der Landtag von Sachsen-Anhalt beauftragt die Landesregierung, auf eine bessere Vernetzung und Kommunikation sowie stärkeren Austausch und Optimierung der Organisations- und Entscheidungsabläufe der unterschiedlichen Verwaltungsebenen und -stellen, der Versammlungsbehörden und des Landesverwaltungsamtes hinzuwirken. Polizeiliche Erkenntnisse und Einschätzungen zu möglichen Gefährdungssituationen (Gefahrenprognosen) müssen routiniert in die Verwaltungsabläufe und Entscheidungsfindungen zu möglichen Auflagen bzw. Beschränkungen einbezogen werden. Die Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt erwarten besondere Sensibilität und Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden des Landes bei der Erfassung und Beurteilung von Bedrohungsszenarien durch Neonazis und ein konsequentes polizeiliches und juristisches Agieren, um diese zu verhindern bzw. zu beenden.

  5. Über alle getroffenen Maßnahmen ist im Ausschuss für Inneres und Sport und ggf. im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung Bericht zu erstatten.


Begründung

Einschüchterungen, der Aufbau von Bedrohungsszenarien und die Androhung und Anwendung von Gewalt sind immanenter Bestandteil rechter und neonazistischer Politikkonzepte und des Agierens ihrer Protagonisten. Für all jene, die als Nichtdeutsche wahrgenommen werden, für ihre Unterstützerinnen und Unterstützer, für engagierte Antifaschistinnen und Antifaschisten, für Politikerinnen und Politiker, die sich gegen rechts exponieren, für alle, die sich rechten und neonazistischen Bestrebungen widersetzen, gehören sie seit vielen Jahren zum Alltag, insbesondere im Osten Deutschlands. Im letzten Jahr und in den zurückliegenden Monaten ist die Zahl der Angriffe auf Unterkünfte von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bundesweit erneut gestiegen.

Auch in Sachsen-Anhalt finden Demonstrationen gegen die Unterbringung von Asylsuchenden statt, werden Menschen bedroht und Bürgerinnen und Bürger sowie Politikerinnen und Politiker, die die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen organisieren, zur Zielscheibe rechter Mobilisierungen.
Nach Ansicht der einbringenden Fraktion ist es geboten, dass sich der Landtag von Sachsen-Anhalt mit dieser Situation befasst und auseinandersetzt. Ein professionelles, entschlossenes und rechtssicheres Agieren der unterschiedlichen Sicherheitsbehörden und Versammlungsbehörden ist unabdingbar, um rechten und rassistischen Mobilisierungen und sonstigen Aktivitäten wirksam entgegenzutreten. Die Entscheidungen und das Agieren in der Vergangenheit waren davon nur bedingt geprägt. Rechte Konzerte und Liederabende, die in anderen Bundesländern strengen Auflagen und Kontrollen unterworfen sind, werden in Sachsen-Anhalt oftmals nur von außen beobachtet und im Nachhinein ausgewertet. Teilweise mit groben Fehlern, wie z. B. in Berga 2013. Seit Jahren gelingt es nur in Einzelfällen, rechtssichere Verfügungen in Bezug auf Neonazidemonstrationen und -konzerte zu erteilen. Der gesetzliche Rahmen bleibt oftmals unausgeschöpft. Das verweist auf einen prinzipiellen Handlungsbedarf bei den Versammlungsbehörden des Landes.

Fest steht: Entschlossenes behördliches Agieren verhindert nicht das Entstehen rechter und demokratiefeindlicher Einstellungen. Sie lassen sich auch nicht verbieten. Hierfür braucht es vielfältige und langfristige politische Konzepte und ein gesellschaftliches Klima, das Solidarität, Menschenwürde und Offenheit atmet.

In den Augen der einbringenden Fraktion steht aber ebenso fest: Das Signal der konsequenten staatlichen Ächtung von Rassismus und Neonazismus als Konsens der Demokraten ist unabdingbar. Wenn Staat und Verwaltung nicht alle Mittel ausschöpfen, die ihnen zur Verfügung stehen, Einschüchterungen, Bedrohungen und rechte Straftaten nicht als solche anerkannt werden, wenn Neonazikonzerte einfach durchlaufen können und Auflagenverstöße ohne spürbare Konsequenz bleiben, verkommt staatliche und politische Ächtung von Neonazismus zur hohlen Phrase und bleiben die Betroffenen allein. Das ist nicht hinnehmbar.


Wulf Gallert 
Fraktionsvorsitzender

 

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