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Für eine stärkere Tarifbindung und Mindestlöhne

Die öffentliche Hand muss einen wirksamen Beitrag dafür leisten, dass Unternehmen gewinnbringende Aufträge erhalten, die Beschäftigen ordentlich bezahlt werden und der Verwaltungsaufwand weiter gesenkt wird. Zudem ist zu berücksichtigen, dass zum 1. Mai 2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union in Kraft treten. DIE LINKE will die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an konkrete ökologische Standards und an Tarifvereinbarungen oder einen Mindestlohn binden. Wir bestehen darauf: Mit öffentlichen Mitteln darf kein Lohn- und Preisdumping befördert werden. Für DIE LINKE ist dieses Vorgehen Voraussetzung, um soziale und ökologische Verantwor-tung und wirtschaftliche Vernunft zusammenzubringen.

DIE LINKE wird darum ein neues Vergabegesetz für öffentliche Aufträge in den Landtag einbringen. Dabei wollen wir die Erfahrungen aus Berlin und Brandenburg berücksichtigen und insbesondere darauf achten, dass eine EU-konforme Tariftreueregelung geschaffen wird. Das Vergabegesetz soll in den Bereichen Tariftreue, Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, umweltverträgliche Beschaffung sowie im Bereich der Kontrollen und Sanktionen verbindliche Regelungen enthalten. Erzeugnisse und Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit dürfen bei öffentlichen Vergaben keine Verwendung finden. Insbesondere ist die Bindung an die nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz fixierten Löhne zu beachten. Soweit es für bestimmte Branchen keine Tarifverträge gibt oder die dort vorgesehenen Tariflöhne den Lohn von 8,50 Euro unterschreiten, ist eine Mindestentlohnung von 8,50 Euro pro Stunde festzuschreiben. Wir sind davon überzeugt, dass ein solches Gesetz Wettbewerbsverzerrungen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, entgegen-wirkt und zur Entlastung der sozialen Sicherungssysteme beiträgt. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen zu Lasten der Sozialkassen ihre Gewinne maximieren, indem den Beschäftigten keine existenzsichernden Löhne gezahlt werden und der Staat ergänzende Sozialleistungen zahlen muss. Wir werden die Einführung dieses Gesetzes gemeinsam mit den Gewerkschaften, den Umweltorganisationen, den Arbeitgeberverbänden und Kammern beraten, um eine breite Akzeptanz und hohe Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Die Einführung eines solchen Vergabegesetzes für alle öffentlichen Aufträge wäre eine erste Etappe auf dem Weg zu einem bundesweiten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro.

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