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Fraktion DIE LINKE: Nichtraucherschutzgesetz ohne den Wirt gemacht

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Nichtraucherschutzgesetzen erklärt die Kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Eva von Angern:

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Nichtraucherschutzgesetzen erklärt die Kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Eva von Angern:

„Die Sozialministerin wird entgegen der Ausführungen in der Volksstimme nicht uneingeschränkt hinsichtlich eines absoluten Rauchverbotes von der LINKEN unterstützt. Schon bei der Beratung des Gesetzentwurfes übte meine Fraktion massive Kritik hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit und Sinnhaftigkeit einiger Regelungen im Gesetz. Vor allem die Regelung, dass Heimbewohner in ihren privaten Räumen nicht rauchen dürfen, halten wir verfassungsrechtlich für sehr bedenklich und menschenunwürdig.

Die Koalitionsfraktionen können von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht überrascht sein. Insbesondere der Ausschuss für Recht und Verfassung im Landtag von Sachsen – Anhalt hat sich sehr intensiv mit den verfassungsrechtlichen Problemen des Nichtraucherschutzgesetzes auseinandergesetzt und die verfassungsrechtlichen Bedenken deutlich gemacht. Der Sozialausschuss und später der Landtag selbst haben sich jedoch mehrheitlich gegen die Stimmen der LINKEN und der FDP über diese Bedenken hinweg gesetzt.

Ich warne an dieser Stelle insbesondere vor einem Machtgerangel der beiden Koalitionsfraktionen, das sich durch die Äußerungen des Wirtschaftsministers bereits abzeichnet. Dieser sucht nunmehr Schutz beim Landesverfassungsgericht. Genau wie das Kampfhundegesetz eignet sich  auch das Nichtraucherschutzgesetz nicht für innere Querelen. Hier verliert Politik weiter an Glaubwürdigkeit. Statt auf immer weitere Verbote zu setzen, sollte die Landesregierung für Prävention, Aufklärung und ehrliche Politik stehen.

Magdeburg, 31.07.08

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