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Fraktion DIE LINKE: Das Kinderschutzgesetz verspricht mehr als es halten kann
Zur gestrigen Anhörung zum Kinderschutzgesetz der Landesregierung erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin Eva von Angern:
Zur gestrigen Anhörung zum Kinderschutzgesetz der Landesregierung erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin Eva von Angern:
„Gestern im Sozialausschuss wurde von vielen Anzuhörenden das Gesetz zwar dem Grunde nach begrüßt, doch als es dann um Detailfragen ging , kam ebenso oft das große Aber. Viele Regelungen des Gesetzentwurfes sind Doppelungen bundesrechtlicher Vorgaben oder schlichtweg überflüssig, da sie an anderer Stelle bereits ausführlich geregelt sind. Dies betrifft z.B. die Möglichkeit für Ärzte dem Jugendamt Verdachtsmomente zu melden, ebenso wie die Vorgehens- und Verfahrensweise der Jugendämter bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes äußerte verfassungsrechtliche Bedenken und bezweifelte die Eignung und Erforderlichkeit des Gesetzentwurfes: Maßnahmen, wie frühe Hilfen, seien wirksamer und hätten damit Vorrang. Eine Ansicht, die DIE LINKE teilt.
Ein funktionierendes System früher Hilfen setzt – nicht nur – aber vor allem personell und finanziell gut ausgestattete Jugendämter voraus. Dieser Punkt ist die größte Schwäche des Gesetzes: Die finanzielle Notlage der Kommunen bleibt unberücksichtigt. Die Verteter der Kommunalen Spitzenverbände wiesen ausdrücklich darauf hin, dass deshalb den tatsächlichen Bedarfen nicht begegnet werden kann und Jugendhilfe oft nur Feuerwehr spielen kann.
Die beabsichtigte Einführung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes bei Nichtteilnahme an Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung sahen die Vertreter der Jugendämter sehr kritisch – Erziehungsversagen sollte nicht mit einem Bußgeld belegt werden.
DIE LINKE erwartet, dass Landesregierung und Koalitionsfraktionen die in der Anhörung geäußerten teilweise massiven Bedenken am vorliegenden Entwurf Ernst nehmen, denn in der Tat ist der Kinder- und Jugendschutz ein wichtiges Thema, das einen realistischen und vernünftigen gesetzlichen Rahmen braucht.“
Magdeburg, 02.10.2008
