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Bundesverfassungsurteil zur Betreuung der Harz IV-Betroffenen

Hans-Jörg Krause, Landratskandidat der LINKEN für den ALtmarkkreis Salzwedel erklärt zu den Positionen des Bundestagsabgeordneten Herrn Dr. Jordan sowie des Dezernatsleiters Herr Thiele:

 

Hans-Jörg Krause, Landratskandidat der LINKEN für den ALtmarkkreis Salzwedel erklärt zu den Positionen des Bundestagsabgeordneten Herrn
Dr. Jordan sowie der Dezernatsleiters Herr Thiele:

"Wenn der Bundestagsabgeordnete, Herr Dr. Jordan, sowie der Dezernatsleiter, Herr Thiele, sich bezüglich eines Bundesverfassungsurteils lobend über die bisherige Organisationsform zur Betreuung der Harz IV-Betroffenen äußern, ist dies schlicht weg nur aus der Betrachtung der Probleme, aus der Sicht der Landkreisverwaltung geschuldet.

Die Rechtsgrundlage für die Arbeit der ARGEN stand von Anfang an auf wackligen Füssen. Mit der Einführung der Harz IV Gesetzgebung wurde von der LINKEN nicht nur die Gesetzeskonstruktion selbst, sondern auch die fehlende Rechtssicherheit bei der Organisation der ARGE kritisiert. Nun ist dies auch höchstrichterlich festgestellt worden. Daraus aber den Schluss zu ziehen, dass es für die Betreuung der Menschen, die ALG II beziehen und die die Kosten für Unterkunft erstattet bekommen, sinnvoller sei immer zwei Behörden anzulaufen, das ist aus meiner Sicht widersinnig.

Aus der Sicht der Betroffenen ist es einfacher und unbürokratischer mit einer Behörde alle Fragen zu klären und auch entsprechend betreut zu werden. Die zwei Anlaufstellen im Altmarkkreis haben gegenüber der Praxis im Landkreis Stendal zu mehr Aufwand im Altmarkkreis für die Hilfesuchenden und für die sie beratenden Sozialverbände geführt.

Die Schlussfolgerung aus dem Bundesverfassungsgericht kann nicht Auflösung der ARGE lauten, sondern fordern Herrn Jordan und seine Kollegen im Bundestag heraus, ihre eigene fragwürdige Gesetzeskonstruktion zu überprüfen und klare Rechtsgrundlagen für eine Institution, wie der ARGE, zu schaffen.

Organisationsfragen muss man stellen, wichtiger ist aber das Gesetz selbst infrage zu stellen. Die Praxis zeigt es und im Haushalt des Altmarkreises wird dies durch steigende Belastung im Sozialhaushalt und durch steigende Fallzahlen sichtbar. Harz IV bedeutet Armut per Gesetz. ALG II-Empfänger erhalten kein eigenständiges Kindergeld, Geldgeschenke über 50,- Euro anlässlich der Konfirmation oder der Jugendweihe sind zu melden und werden bei der Berechnung des Regelsatzes angerechnet. Und das Gleiche erfolgt mit der finanziellen Unterstützung der Sponsoren bei der Förderung von begabten Kindern und Jugendlichen, deren Eltern ALG II beziehen. Ja, es gibt auch in dieser Hinsicht ein Verfassungsgerichtsurteil. Aber nicht zu Gunsten der ALG II- Empfänger.

Bei der Überlegung, den Anspruch auf Kindergeld bei einer Millionärsfamilie, deren Kinder täglich mit Chauffeur zur Schule und zum Kindergarten gefahren werden, durch Gesetzesänderung infrage zu stellen, wurde höchstrichterlich entschieden, dass dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Wie vereinbaren sich aber die Regelungen für ALG II- Empfängern mit dem Gleichheitsgrundsatz der im Grundgesetz verankert ist und erst recht mit der Würde der Menschen. Darauf erwarte ich von Herrn Dr. Jordan in erster Linie eine Antwort und nicht auf Organisationsfragen."

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