Detailansicht
Anfrage an Landkreisverwaltung zum behördlicher Umgang mit Abfällen im Landkreis
Mit der am 07. April 2006 durch das Land Sachsen-Anhalt in Umlauf gebrachten Rundverfügung für den Bereich Abfall wurden der Vollzug der Kontrollen und die Umsetzung der entsprechenden Ergebnisse den Landkreisen übertragen.
Mit der am 07. April 2006 durch das Land Sachsen-Anhalt in Umlauf gebrachten Rundverfügung für den Bereich Abfall wurden der Vollzug der Kontrollen und die Umsetzung der entsprechenden Ergebnisse den Landkreisen übertragen. Das geschah ohne Prüfung der Leistungsfähigkeit und der fachlichen Voraussetzungen, über die die unteren Behörden verfügten.

