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Aktueller Stand des Bürgerbegehrens

Zum Stand des Bürgerbegehrens erklärt der Kreisvorsitzende DIE LINKE und Mitinitiator des Bürgerbegehrens:

Nach der Entscheidung des Stendaler Stadtrates vom 26.05.2008 über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens für den Verbleib der Mehrheitsanteile an den Stendaler Stadtwerken hatte ich für die Bürgerinitiative - getragen von DIE LINKE.Stendal - angekündigt, zu prüfen, ob die Initiative Rechtsmittel gegen den Stadtratsbeschluss einlegt. Im folgenden möchte ich Sie und die Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand informieren.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben im Anschluss an die o.g. Entscheidung des Stadtrates und der im nichtöffentlichen Teil mehrheitlich getroffenen Entscheidung über den Weiterverkauf von Anteilen an die Gelsenwasser Beteiligungs GmbH zunächst selbst und infolge mit einem Rechtsbeistand die Rechtslage noch einmal sondiert und bewertet und sind gemeinsam zu der Erkenntnis gekommen, dass der Rechtsweg durchaus Aussicht auf Erfolg haben könnte. 

Daraufhin wurde vom Rechtsbeistand der Bürgerinitiative - Fachanwalt für Öffentliches Recht - der Widerspruch gegen die Unzulässigkeitsentscheidung des Stadtrates formuliert und nach der Öffentlichen Bekanntmachung des Stadtratsbeschlusses im Amtsblatt vom 08.Juni 2008 (formale Voraussetzung gem. Gemeindeordnung LSA) fristgerecht eingereicht. 
Zugleich wurde beim Verwaltungsgericht Magdeburg einstweiliger Rechtsschutz beantragt, um Rechtsnachteile zu Lasten der Bürgerinitiative zu verhindern. Beide Schriftsätze sind mit Datum vom 13.Juni 2008, also unverzüglich nach der Bekanntmachung, zur Post gegeben worden. Rechtsverluste sollten nach Aussage des Anwaltes der Bürgerinitiative so ausgeschlossen sein.

Der Oberbürgermeister hat in der letzten Stadtratssitzung vom 23. Juni 2008 den Rat und die Öffentlichkeit darüber informiert, dass Widerspruch gegen die Entscheidung des Stadtrates eingelegt und die Stadt vom Verwaltungsgericht zur Stellungnahme bis zum 25.06.2006 aufgefordert wurde.
Ferner sprach der OB davon, dass der Beschluss zum Weiterverkauf bereits umgesetzt wurde. Er begründete dies mit der bereits erfolgten Überweisung des Kaufpreises durch die Gelsenwasser Beteiligungs GmbH auf das Konto der Stadt. Rechtskräftig ist ein solcher Kaufvertrag nach unserer Auffassung jedoch erst mit der Unterzeichnung der notariellen Verträge. Ob diese Unterzeichnung bereits erfolgte, entzieht sich unserer Kenntnis.

Unabhängig vom Vollzug ist letztlich für die Zukunft der Anteile in Höhe von 25 % der Ausgang im Hauptsacheverfahren.

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