Schlag ins Gesicht tausender Grundstückseigentümer im Harzkreis
LINKE-Kreischefin Evelyn Edler zum Urteil über »CDU/SPD-Gebührenabzocke-Gesetz«: Das jüngste Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit nachträglich erhobener Abwasseranschlussgebühren in Sachsen-Anhalt hat Auswirkungen auf mehrere tausend Grundstückseigentümer im Harzkreis. Für Evelyn Edler, Kreisvorsitzende der Harzer LINKEN, ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht tausender betroffener Grundstückseigentümer im Landkreis.
LINKE-Kreischefin Evelyn Edler zum Urteil über »CDU/SPD-Gebührenabzocke-Gesetz«: Das jüngste Urteil des Landesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit nachträglich erhobener Abwasseranschlussgebühren in Sachsen-Anhalt hat Auswirkungen auf mehrere tausend Grundstückseigentümer im Harzkreis. Für Evelyn Edler, Kreisvorsitzende der Harzer LINKEN, ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht tausender betroffener Grundstückseigentümer im Landkreis.
Bekanntlich habe die damalige CDU/SPD-Koalition erst die gesetzliche Grundlage für die nachträgliche Gebühren-Abzocke von Kanalbaubeiträgen geschaffen und dadurch eine Flut an Beitragsbescheiden ausgelöst, die nach Meinung der LINKEN eine Zumutung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger darstelle, kritisiert Edler und gibt zu bedenken, dass auch auf die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen und die Gemeinden in den betroffenen Zweckverbandsgebieten hohe finanzielle Belastungen zukämen.
Nach Medieninformationen sind allein im Bereich des »Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz« (ZVO) Eigentümer von 7.500 Grundstücken betroffen, 2.000 von ihnen hatten Einspruch gegen Gebührenbescheide eingelegt. »Auch wenn das Landesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit nachträglich erhobener Abwasseranschlussgebühren bestätigt, bleibt DIE LINKE bei ihrer grundsätzlichen Kritik, dass die Lasten für Defizite in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung allein auf den Schultern der Grundstückseigentümer abgeladen werden«, betont Edler und erklärt weiter: »Wir hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht so schnell vergessen werden, dass sie die Flut von landesweit 85.000 Bescheiden mit einem Gesamtvolumen erhobener Beitragsforderungen in Höhe von ca. 123,5 Millionen Euro den Koalitionsparteien CDU und SPD zu verdanken haben.« Edler hofft nun auf Einzel- und Musterklagen vor dem Bundesverfassungsgericht, wie sie von Betroffenen dieser Tage bereits angekündigt wurden.
DIE LINKE werde weiterhin an der Seite derer stehen, die den Klageweg gehen werden. Denn aus Sicht der Linkspartei verstoße die Beitragserhebung gegen das Gleichheitsgebot und das Gebot der »Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit«, so die Kreistagsabgeordnete abschließend.
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