Mit Transparenzgesetz Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten ausweiten
Zur bisherigen Wirksamkeit des Informationszugangsgesetzes erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Eva von Angern: Wie aus der Antwort der Landesregierung zu einer Kleinen Anfrage zum Informationszugangsgesetz hervorgeht, werden dessen Möglichkeiten in eher geringfügigem Umfang genutzt. Möglichen Ursachen dürften nicht zuletzt im bürokratischen Aufwand und in der Höhe der von Antragsstellenden zu entrichtenden Gebühren zu suchen sein. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit Bürgerinnen und Bürger tatsächlich über die Möglichkeiten informiert sind, Verwaltungshandeln auf der Grundlage des Gesetzes zu hinterfragen.
Zur bisherigen Wirksamkeit des Informationszugangsgesetzes erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Eva von Angern: Wie aus der Antwort der Landesregierung zu einer Kleinen Anfrage zum Informationszugangsgesetz (siehe hier) hervorgeht, werden dessen Möglichkeiten in eher geringfügigem Umfang genutzt. Möglichen Ursachen dürften nicht zuletzt im bürokratischen Aufwand und in der Höhe der von Antragsstellenden zu entrichtenden Gebühren zu suchen sein. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit Bürgerinnen und Bürger tatsächlich über die Möglichkeiten informiert sind, Verwaltungshandeln auf der Grundlage des Gesetzes zu hinterfragen.
Aus dieser Sicht ist es begrüßenswert, dass sich die Koalition in ihrer Koalitionsvereinbarung die Aufgabe gestellt hat, das Informationszugangsgesetz zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln. Kritikwürdig bleibt, dass zugleich ein Transparenzgesetz abgelehnt wird.
DIE LINKE erneuert ihre Forderung, ein modernes Transparenzgesetz für Sachsen-Anhalt zu erarbeiten und sieht als ersten Schritt in diese Richtung die Gewährleistung eines kostenlosen Zugangs zu Informationen der Landesbehörden. Darüber hinaus geht es darum, in einem künftigen Transparenzgesetz ein Open-Data-Portal festzuschreiben und damit einen Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung einzuleiten.
Ein Transparenzgesetz für Sachsen-Anhalt bedeutet für DIE LINKE, eine bürgernahe Verwaltung und vor allem Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
