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Fraktion DIE LINKE: CDU-Forderung zu besserer Versicherung in der Bauwirtschaft ist illusionär

Zu Äußerungen des wirtschaftspol. Sprechers der CDU Gürth, Unternehmen sollten sich besser gegen Zahlungsausfälle zu versichern, bemerkt der Sprecher der Fraktion für Stadtumbau und Wohnungspolitik Guido Henke:

 

Zu Äußerungen des wirtschaftspol. Sprechers der CDU Gürth, Unternehmen sollten sich besser gegen Zahlungsausfälle zu versichern, bemerkt der Sprecher der Fraktion für Stadtumbau und Wohnungspolitik Guido Henke:

„Angesichts der Auslassungen von Herrn Gürth zur aktuellen Creditreform-Studie drängt sich die Frage auf: Was will der Dichter uns nun sagen?

Eine Forderungsausfallversicherung, so der korrekte Begriff, ist in der Bauwirtschaft in den meisten Fällen nicht praktikabel. Nicht allein die Kosten, auch die geringe Bereitschaft der Versicherer, hier am Bau Risiken zu tragen, stehen diesem völlig weltfremden Rat entgegen.

Auch das Bauhandwerkersicherungsgesetz, geregelt im § 648a BGB, in Kraft seit dem 01.05.1993 - seit mehr als 14 Jahren also - kann nur sehr eingeschränkt Schutz bieten. Im betrieblichen Alltag sind es vor allem die verspäteten Zahlungen, die zu Liquiditätsengpässen und damit zur Existenzbedrohung von Unternehmen führen. Außerdem kann dieses Gesetz nicht angewendet werden bei der Errichtung privater Einfamilienhäuser oder zur Absicherung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Damit ist bei der Masse der Aufträge kein Schutz mit diesem Instrumentarium möglich.
 
Fazit: Ein wenig mehr Sachkunde und deutlich weniger Entfernung vom wirklichen Leben könnten vielleicht verhindern, dass sich die Bauunternehmer von der koalitionären Erfolgspropaganda auch noch verhöhnt fühlen müssen.“

Magdeburg, 8. Oktober 2007<//font>

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