Wahlhilfe

Eine Wahl, viele Fragen …

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Landtagswahl; zum Beispiel alles rund um Briefwahl, Wahlbenachrichtigung und und und. Ihre Frage ist nicht dabei? Senden Sie uns eine E-Mail

Wahlen in Sachsen-Anhalt allgemein

Wer darf wählen?

In Sachsen-Anhalt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gemäß Artikel 116 GG wahlberechtigt, die am Wahltag mindestens 18 Jahre als sind und seit mindestens 3 Monaten in Sachsen-Anhalt wohnen. Übrigens: DIE LINKE setzt sich für eine Absenkung des Wahlalters und für ein Wahlrecht für alle ein, die in Sachsen-Anhalt leben.  

Wahlhilfe für Menschen mit Sehbehinderung

Menschen mit Sehbehinderung können eine Hilfsperson in die Wahlkabine mitnehmen. Das kann ein Vertrauter sein oder auch ein Mitglied des Wahlvorstandes. Blinde Menschen können auch mit einer Wahlschablone wählen. Mehr Informationen dazu gibt es beim Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt

Briefwahl

Wie kann ich per Briefwahl wählen?

Auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie per Post erhalten, finden Sie die Anschrift Ihrer zuständigen Briefwahlstelle. Dort können Sie formlos die Briefwahlunterlagen beantragen. Das geht auch telefonisch oder per E-Mail. Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch bei Ihrem örtlichen Wahlamt abholen.

Unter welchen Bedingungen kann ich per Briefwahl wählen?

Für die Briefwahl gibt es keine Bedingungen. Allerdings müssen Sie die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig abschicken, dass sie bis zum Stichtag beim Wahlamt abgekommen sind.