Selbstbestimmt und mittendrin: eine inklusive Gesellschaft ohne Hindernisse

In der Bundesrepublik leben fast zehn Millionen Menschen mit anerkannten Behinderungen. Immer mehr Menschen "erwerben" zudem eine Behinderung: durch schlechte Arbeitsbedingungen, Stress und sozialen Druck. Fehlende Investitionen in den Kommunen, Leistungskürzungen und die Aussonderung von Menschen aufgrund ihrer Beeinträchtigung schränken die Gestaltungsmöglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben ein. Statt voller gesellschaftlicher Teilhabe und Selbstbestimmung erleben Menschen mit Behinderungen oftmals die Unzugänglichkeit von öffentlichen Räumen, Schulen, Praxen und Verkehrsmitteln, Informations- und Kommunikationssystemen, die Ausgrenzung in Sonderschulen und Heimen und die Diskriminierung in vielfältigen Lebenslagen.


Alle Menschen müssen mit ihren Möglichkeiten als vollwertige Bürgerinnen und Bürger gewürdigt und gefördert, dürfen nicht auf Menschen mit Mängeln reduziert und bevormundet werden – so gibt es die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor, und das ist Grundlage LINKER Politik. Das erfordert ein neues Denken und Handeln bei politisch Verantwortlichen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Betroffenen selbst. Dieses wollen wir gemeinsam mit Betroffenen und Verbänden weiter voranbringen: von einem wirkungsvolleren Antidiskriminierungsgesetz über barrierefreies Wohnen und Wählen, gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen, selbstbestimmte Wohnformen bis hin zu einer gewaltfreien Psychiatrie.


Alle Gesetze und Verordnungen sind deshalb auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention zu überprüfen.

  • Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention soll unter tatsächlicher Beteiligung der Betroffenen und ihrer Interessenvertretungen fortgeschrieben und konkretisiert werden. Nachprüfbare Zielvorgaben, Umsetzungsfristen und eine ausreichende Finanzierung sind unumgänglich – Menschenrechte dürfen nicht unter Kostenvorbehalt gestellt werden.

Wir setzen uns für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen ein. Das beinhaltet z. B. die Förderung unabhängiger Beratung, die Unterstützung von Betroffenenverbänden und die Stärkung der Rechte von Betriebs- und Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen sowie Werkstatträten und Frauenbeauftragten in Behinderteneinrichtungen.

  • Bestehende bauliche und kommunikative Barrieren müssen beseitigt werden. Hierfür wollen wir ein Sonderinvestitionsprogramm von jährlich einer Milliarde Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren auflegen. Öffentliche Investitionen und Fördergelder sollen zukünftig auch an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden.
  • Barrierefreie Mobilität ist gut für alle – hierfür sind barrierefreie Verkehrsmittel, ein ausreichendes Platzangebot sowie ein Begleitservice unerlässlich.
  • Für Schwerbehinderte oder Kranke, die den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können, soll zur Ermöglichung der Teilhabe am öffentlichen Leben ein kostenfreies individuelles Kilometerkontingent für Behindertenfahrten zur Verfügung stehen.
  • Die erforderlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Mittel müssen bereitgestellt werden, um das Recht auf inklusive Bildung bei allen Bildungswegen und -einrichtungen für das gesamte Leben zu sichern.
  • Um behinderungsbedingte Nachteile durch z. B. spezielle Hilfsmittel, persönliche Assistenz oder bauliche Maßnahmen auszugleichen, braucht es ein bundeseinheitliches Teilhabesicherungsgesetz. Die Leistungen sollen ohne Einkommens- und Vermögensprüfung bedarfsdeckend zur Verfügung gestellt werden und gute, tarifliche Arbeitsbedingungen für die Assistenzkräfte garantieren.
  • Um das Recht auf gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, wollen wir die Mindestbeschäftigungsquote auf sechs Prozent anheben und die Ausgleichsabgabe bei Verstoß mindestens verdreifachen. Der Sonderstatus von Werkstattbeschäftigten muss abgeschafft, ihr Arbeitnehmerrecht gestärkt sowie gleicher Lohn bei gleicher Arbeit durchgesetzt werden.
  • Rechtliche Diskriminierung, insbesondere über psychiatrische Sondergesetze und ärztliche oder betreuungsrechtliche Zwangsbefugnisse, ist aufzuheben.