Wirtschaft demokratisieren: von der Mitbestimmung zur Selbstbestimmung

Demokratie darf nicht an der Bürotür, am Werkstor oder dem Eingang zum Krankenhaus enden. Wir treten für eine neue Wirtschafts- und Sozialordnung ein, in der Demokratie auf Wirtschaft ausgedehnt wird, statt sie den Anforderungen von Märkten und Konkurrenz unterzuordnen. Dazu gehören – wie beschrieben – der Finanzsektor unter demokratischer Kontrolle und eine Regulierung der Finanzmärkte. Auch auf betrieblicher Ebene muss die Sozialbindung des Eigentums gesichert werden.


Die Mitbestimmung der Beschäftigten auf Unternehmensebene in Aufsichts- und Verwaltungsräten muss erhalten und unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Strukturveränderungen weiterentwickelt werden.


Der Geltungsbereich der Gesetze über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten größerer Kapitalgesellschaften muss auf Scheinauslandsgesellschaften ausgedehnt werden. Die Möglichkeit durch Verlagerung des Unternehmenssitzes innerhalb der EU das Mitbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten zu umgehen und so die Wirtschaft- und Sozialordnungen gegeneinander auszuspielen, muss unterbunden werden.Wir unterstützen die Forderungen der Gewerkschaften nach einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der Mitbestimmungsgesetze durch Senkung der ge-setzlich vorausgesetzten Mindestanzahl der Beschäftigten. Zudem müssen in Aufsichtsräten größerer Kapitalgesellschaften Anteilseigentümer und Arbeitnehmer nicht nur zu gleichen Teilen vertreten sein, sondern auch alle Entscheidungen gleichberechtigt treffen. Für große strukturbestimmende Unternehmen und systemrelevante Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland wollen wir zudem die Kernregelungen des VW-Gesetzes übernehmen: Bund und Länder bekämen danach die Sperrminorität in der Versammlung der Anteilseigentümer.


Die Ausgestaltung einer sozialen Wirtschaft mit regionalen Wirtschaftskreisläufen muss klaren Maßstäben folgen, die Verteilungsmaßnahmen, demokratische Kontrolle, Teilhabe und Mitspracherechte für alle beteiligten Gruppen umfasst.


Hierbei spielen für uns Genossenschaften eine wichtige Rolle, die vor dem Hintergrund der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise eine klare Alternative für ein soziales und nachhaltiges Wirtschaften darstellen. Wir wollen das Genossenschaftsprinzip ausbauen und das Genossenschaftsrecht stärken. Wirtschaftsdemokratie setzt auch den Ausbau von Belegschaftseigentum voraus, das die Mitbestimmung der Beschäftigten stärkt, durch stärkere regionale Bindung von Unternehmen regionale Wirtschaftskreisläufe fördert und zur gerechteren Vermögensverteilung beiträgt. Daher wollen wir Unternehmen, die ganz oder zum Teil im Eigentum der Belegschaft stehen, mit Steuererleichterungen und durch Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge konkret fördern. Erweiterte Mitbestimmungsrechte und überbetriebliche Beiräte bilden weitere Möglichkeiten zu Demokratisierung der Wirtschaft. Und sie ist eine Frage des Eigentums: Unternehmen der Daseinsvorsorge, Finanzinstitute und strukturbestimmende Unternehmen der Energiewirtschaft gehören schon längst in öffentliche Hand. Wir wollen strukturbestimmende Großunternehmen in gesellschaftliche Eigentumsformen überführen. Das schließt das Ziel der Entmachtung der großen Stromkonzerne ein. Sie müssen in öffentliches Eigentum überführt werden. Ihre Vergesellschaftung wird durch Rekommunalisierung und Dezentralisierung der Energiewirtschaft erreicht, mit demokratischer Selbstverwaltung und demokratischer Kontrolle.


Dieser Umbau wird auf allen Ebenen von Branchendialogen fachlich begleitet und von Branchenbeiräten koordiniert. In ihnen sitzen Unternehmen, Wissenschaft, Umwelt- und Konsumentenverbände sowie Gewerkschaften. Die Beiräte haben je Ebene besondere Aufgaben. Sie haben auf ihrer jeweiligen politischen Ebene ein Initiativrecht.

  • Die Mitbestimmung der Beschäftigten, die Rechte von Gewerkschaften und Betriebsräten müssen ausgebaut werden.
  • Der Antistreikparagraph, § 160 SGB III begünstigt die ohnehin stärkere Seite, die Arbeitgeber, und muss abgeschafft werden.
  • Wir wollen das Mitbestimmungs- und das Streikrecht auf Veräußerungen, Übernahmen und die Verlagerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen ausweiten und mit den Gewerkschaften gemeinsam das Recht auf politischen Streik durchsetzen. Kalte Aussperrung ist nicht erlaubt.
  • Die Pläne der Bundesregierung, Managergehälter durch eine Stärkung der Rechte der Aktionäre zu begrenzen, sind eine Wahlkampfente: Die Aktionäre werden das nicht besser regeln als die Aufsichtsräte, in denen immerhin noch Vertreter der Beschäftigten sitzen. DIE LINKE fordert eine gesetzliche Begrenzung der Managergehälter auf das 20-fache der untersten Lohngruppe des jeweiligen Unternehmens. Dies entspräche immer noch einem Jahresgehalt von etwa einer halben Million Euro.


Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte im Rahmen von Genehmigungsverfahren können ein scharfes Schwert zum Schutz von Umwelt und den Interessen der Bevölkerung sein, wenn sie vernünftig ausgestaltet sind: so im Kampf gegen neue Kohlekraftwerke, unzulängliche Industrieanlagen, überflüssige Straßenbau- oder Infrastrukturprojekte oder zum Erhalt von Natur- und Erholungsflächen.

  • Wir wollen dafür sorgen, dass die Aarhus-Konvention – mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Rechtswege bei Vorhabengenehmigungen – in Deutschland endlich umgesetzt wird.