Schutz von Boden, Wasser, Luft und biologischer Vielfalt

Wir wollen, dass der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesbehörden ihre Kompetenzen nutzen, um die Rahmenbedingungen für den besseren Schutz von Boden, Wasser, Luft und biologischer Vielfalt zu verbessern.


Wir brauchen eine stärkere Gewichtung des Bodenschutzes in der Bauleitplanung und eine Vorbildrolle bei der Begrenzung des Flächenverbrauches für eigene Bauvorhaben als Beitrag zur bundesweiten Erreichung der 30-ha-Grenze für den täglichen Flächenverbrauch. Notwendig sind ebenso rechtliche und finanzielle Regelungen zur Beseitigung und Revitalisierung von gefährlichen Brachen (Altlastenfonds).


Da die Erreichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (guter ökologischer Zustand der Gewässer bis 2018) gefährdet ist, muss der Bund ein nationales Umsetzungsprogramm, z. B. zur Renaturierung von Bundeswasserstraßen, auflegen. Die nationale Meeresschutzstrategie muss durch konkrete finanziell ausgestattete Aktionspläne und Maßnahmen untersetzt werden. Von besonderer Aktualität sind die Verminderung des Eintrages von Nitrat in die Gewässer sowie das Verbot der Einleitung von kaliumbelasteten Abwässern in die Werra und andere Vorfluter.


Der Schutz der Luft vor der Verunreinigung mit Feinstaub kann nicht allein den Kommunen (z. B. durch die Ausweisung von Umweltzonen) überlassen bleiben, sondern muss u. a. durch die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene unterstützt werden. Die Belastung der Luft mit Emissionen von Feinstaub, Mikroorganismen und Geruchsstoffen aus Tierhaltungen ist durch schärfere verbindliche Vorschriften zur Luftfiltration und die Begrenzung der Größenordnung der Anlagen sowie strengere Abstandsregelungen zu senken.


Die Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und der Verpflichtungen für die europäischen Natura-2000-Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) durch Bund, Länder, Kommunen, Unternehmen und Verbände ist unzureichend und muss verstärkt angegangen werden. So sollte beispielsweise das Ziel der Strategie, zehn Prozent der öffentlichen Wälder aus der Nutzung zu nehmen, zügig umgesetzt werden. In Natura-2000-Gebieten dürfen Nutzungen, die das Schutzgut verschlechtern, nicht weiter erlaubt sein, etwa Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten oder die Einbringung fremder Arten in Waldschutzgebieten. Insbesondere die Verwaltungen der Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen müssen der Umweltverträglichkeit ihrer Baumaßnahmen Priorität einräumen. Landschaftszerschneidung durch Bundesautobahnen ist durch Wildbrücken zu minimieren. Die Bundeswasserstraßen sind für wandernde Fische durchgängig zu gestalten. Die Flussauen müssen wieder als Hochwasserrückhalteflächen dienen und der Artenvielfalt Raum geben.


Wir wollen den Naturschutz stärken und vor der Privatisierung der Flächen schützen. Mit Ausnahme von Umwelt- und Naturschutzverbänden als Eigentümer sollen geschützte Flächen in öffentlicher Hand bleiben. Das Nationale Naturerbe ist zu sichern und um 30 000 Hektar bundeseigene Flächen auszuweiten. Für die Finanzierung der Maßnahmen sollte ein "Natur-Erbe-Fonds" geschaffen werden. Die Bundesländer müssen bei der Umsetzung der Managementpläne in Natura-2000-Gebieten finanziell unterstützt werden. Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt muss finanziell auf 100 Millionen Euro aufgestockt werden, auch um die Kofinanzierung von EU-LIFE-Projekten, z. B. für den Moorschutz, zu sichern. Auch in Kulturlandschaften kann und muss die Vielfalt von Arten des Lebens geschützt werden. Der Schutz von Biotopen und deren Verbundlinien soll durch bundesrechtliche Vorgaben gestärkt werden.


Der konsequente Schutz wildlebender Tiere gebietet, deren Haltung und Dressur in Zirkussen, Delfinarien und Haushalten zu untersagen. Wir setzen uns für die vollständige Ablösung von Tierversuchen zur Erprobung von Arzneimitteln und Kosmetika ein.