Gute Rente: Lebensstandard sichern, Altersarmut verhindern, Ost-Renten angleichen

"Ich habe mein Leben lang als Verkäuferin gearbeitet, als Rente bekomme ich 846 Euro. Wenn das mit den Rentenplänen so weitergeht, kriegt meine jüngere Kollegin 2030 gerade noch 677 Euro, obwohl sie bis 67 schuften muss. Wenn sie das überhaupt durchhält." Emily, Berlin


Die Beiträge, die in die Rentenversicherung eingezahlt werden, sind zunehmend weniger "wert": Durch den rentenpolitischen Kahlschlag der vergangenen Jahre soll das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente bis 2030 noch weiter sinken – bis auf 43 Prozent. Eine Rente von ehemals 1.000 Euro ist dann nur noch 800 Euro wert. Die Lücken sollen die Beschäftigten selbst schließen, indem sie privat vorsorgen. Diese Rechnung geht nicht auf: Viele brauchen ihr ganzes Einkommen, um den Alltag zu finanzieren und können sich eine zusätzliche Altersvorsorge buchstäblich nicht leisten. Zudem sind die Versicherungsangebote oft schlecht. Bei vielen Riester-Verträgen sind die Verwaltungskosten so hoch und die Renditen so schwach, dass das Geld genauso gut unter die Matratze gelegt werden könnte. Die milliardenschwere Förderung der Privatvorsorge durch die Steuerzahlenden nützt vor allem der Versicherungsindustrie und erhöht gravierend das nach Rendite suchende Privatkapital auf den Finanzmärkten. So werden vorhandene Krisen geschürt und neue geschaffen. Immer mehr Menschen müssen im Alter Grundsicherung beantragen oder trotz ihres verdienten Ruhestandes weiter arbeiten.

  • Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente muss wieder auf 53 Prozent erhöht werden, damit der Lebensstandard im Alter gesichert werden kann und die Renten für alle spürbar steigen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die seit der Agenda-Politik eingeführten Kürzungsfaktoren aus der Rentenformel gestrichen werden.
  • Wir wollen die Solidarität in der Rentenversicherung stärken: Zeiten niedriger Löhne, der Erwerbslosigkeit, Kindererziehung und Pflege müssen deutlich besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen. So sollen unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes Müttern oder Vätern drei Jahre Kindererziehungszeiten in der Rente angerechnet werden.
  • Alle Erwerbseinkommen müssen in die Rentenversicherung eingehen – auch die von Selbständigen, Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern. Beitragsbemessungsgrenzen sind aufzuheben, die Rentenhöhe ist abzuflachen.
  • Wir wollen die Möglichkeit schaffen, die in Riester-Verträgen erworbenen Ansprüche auf die gesetzliche Rente zu übertragen.


Alle wissen, dass die Rente erst ab 67 für die meisten Menschen nicht machbar ist. Sie können gar nicht so lange arbeiten, weil sie nach einem langen Arbeitsleben nicht mehr gesund sind oder in diesem Alter keine Arbeit mehr haben oder bekommen. So kommt die Rente erst ab 67 meist einer erheblichen Rentenkürzung gleich. Der materiell halbwegs abgesicherte Lebensabend gerät so in Gefahr oder wird von vornherein zur Illusion.

  • Die Rente erst ab 67 muss abgeschafft werden – ohne Wenn und Aber. Jede und jeder muss wieder spätestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen.
  • Nach 40 Beitragsjahren – einschließlich gleichgestellter Zeiten – wollen wir einen abschlagsfreien Einstieg in die Rente schaffen. Das soll bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein.
  • Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten muss erleichtert werden, die Abschläge wollen wir streichen.


Um die drohende Altersarmut zu verhindern, müssen die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessert werden. Die Menschen können nur dann ausreichende eigene Rentenansprüche erwerben, wenn es genügend gute Arbeitsplätze mit gutem Lohn oder Gehalt gibt, insbesondere betrifft dies Frauen, die den größten Teil der zu Niedriglöhnen Beschäftigten ausmachen. Auch brauchen wir genügend öffentliche Angebote zur Kindererziehung und zur Pflege von Familienangehörigen. Die Rente muss den Lebensstandard im Alter sichern und Armut zuverlässig verhindern. Eine solche Rentenpolitik ist machbar und bezahlbar, wenn das gesetzliche System gestärkt wird und die Unternehmen wieder gleichmäßig an den Kosten der Alterssicherung beteiligt werden.

  • Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen paritätisch von den Beschäftigten selbst und den Unternehmen bzw. Auftraggeberinnen und Auftraggebern finanziert werden. Das gilt für alle Erwerbstätigen. Die Beitragshöhe soll sich nach dem angestrebten Sicherungsziel richten und nicht nach der Zahlungswilligkeit der Unternehmen.
  • Für einen Ruhestand in Würde und für soziale Teilhabe im Alter für jede und jeden brauchen wir einen Mindeststandard in der gesetzlichen Rente. Deshalb will DIE LINKE eine Solidarische Mindestrente einführen. Diese speist sich zum einen aus den eigenen beitragsbegründeten Rentenansprüchen und zum anderen aus Steuermitteln für diejenigen, deren Einkommen und Vermögen zu einem Leben unterhalb der Armutsgrenze führen würden. Daher setzen wir uns in der kommenden Wahlperiode für eine Solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto ein. Höhere Mietkosten sollen mit dem Wohngeld aufgefangen werden. Sonderbedarfe z. B. für chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der Solidarischen Gesundheitsversicherung gewährt.


DIE LINKE streitet für eine Politik, die die öffentlichen Systeme stärkt und die Privatisierung von Risiken bekämpft. Sie steht für eine Politik, die ein selbstbestimmtes Leben in Würde und sozialer Sicherheit im Alter ermöglicht. LINKE Rentenpolitik bedeutet mehr als bloße Mindestabsicherung. Ein gutes Leben im Alter heißt auch, den Lebensstandard aus der Erwerbsphase ohne allzu große Abstriche mindestens halten, sowie sein Leben auch unabhängig vom Einkommen aus früherer Erwerbstätigkeit frei von Erwerbszwängen in Würde gestalten zu können. Deshalb gehören für uns Lebensstandardsicherung und Mindestabsicherung zusammen.

  • Wir vergessen nicht, dass die Regierung Merkel eines ihrer zentralen Wahlversprechen gebrochen hat: die Angleichung der Renten im Osten an das Westniveau. DIE LINKE fordert, den Rentenwert Ost zügig an das Westniveau anzugleichen. Die Angleichung muss spätestens bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Die Lebensleistung in Ost und West muss endlich in gleicher Weise anerkannt werden. Die Angleichung darf nicht zum Nachteil der heute Versicherten führen. Deshalb muss die Hochwertung der ostdeutschen Löhne und Gehälter erhalten bleiben, solange es noch starke Lohndifferenzen zwischen Ost und West gibt. Nachteile bei der Überführung der Rentenregelungen Ost in das Rentensystem West für verschiedene Berufsgruppen und in der DDR geschiedene Frauen sind auszugleichen.