Für bezahlbare Mieten und sozialen Wohnungsbau: Spekulation mit Wohnraum stoppen

Wohnungen sind zu einem beliebten Objekt für Finanzspekulation geworden. In den Metropolen kämpfen Initiativen gegen "Gentrifizierung", gegen die Verdrängung einkommensschwacher Anwohnerinnen und Anwohner aus ihren Stadtteilen. Sie kämpfen dagegen, dass preiswerte Mietwohnungen durch Abriss, Umwandlung und Zweckentfremdung vernichtet werden und dass massenhaft Wohnungen und Gewerberäume aus spekulativen oder subventionsbedingten Gründen leer stehen.


Mieterinnen und Mieter werden aus ihren Wohnungen vertrieben, um diese nach Sanierung mit hoher Rendite zu vermarkten. Gerade in den Ballungsräumen steigen die Mieten rasant. Viele können sich die steigenden Wohnkosten für Miete, Nebenkosten, Wasser, Strom und Heizung nicht mehr leisten. Hartz-IV-Betroffene werden zum Umzug gezwungen. Die Bevölkerung ganzer Quartiere wird ausgewechselt. Maklerfirmen suchen sich mit halb legalen und illegalen Methoden die lukrativsten Bewerberinnen und Bewerber unter den Wohnungssuchenden. Der Deutsche Mieterbund spricht von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft in Ballungsräumen, der soziale Wohnungsbau ist faktisch zum Erliegen gekommen. Der Staat hat sich aus der Lenkungsfunktion für eine sozial orientierte Wohnungsversorgung völlig zurückgezogen und beschränkt sich nur noch auf Subventionsgeschenke für die Bau- und Immobilienwirtschaft.


Wohnen ist zu einem Feld sozialer Auseinandersetzungen, die Wohnungsfrage eine zentrale soziale Frage geworden. Die Finanzkrise verschärft diese Entwicklung; sichere Anlagen sind gefragt. Finanzinvestoren kaufen in großem Stil Wohnungen auf, um sie dann mit maximaler Rendite zu betreiben. Gleichzeitig stehen in strukturschwachen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, viele Wohnungen leer. Die anhaltende Belastung mit Altschulden und das Auslaufen von Stadtumbauprogrammen erschweren eine soziale Stadtentwicklung.


Der Rückzug des Staates aus einer sozial steuernden Wohnungspolitik und die Liberalisierung des Wohnungsmarktes führen zu einem dramatischen Rückgang von bezahlbarem Wohnraum. Barrierefreier bezahlbarer Wohnraum ist kaum zu finden. Der Wohnungsneubau ist innerhalb der vergangenen 20 Jahre auf ein Drittel geschrumpft.


Kommunale Wohnungsbestände werden privatisiert. Mietwohnungen werden massenhaft in Eigentumswohnungen umgewandelt und als Ferienwohnungen oder für sonstige Nutzungen zweckentfremdet. Zahlreiche Wohnungen und als Wohnraum nutzbare Gewerbeimmobilien stehen aus spekulativen Gründen leer.


Da die Rechte der Mieter abgebaut wurden, können die Mieten von den Eigentümern in die Höhe getrieben werden. Wir wollen die Rechte der Mieterinnen und Mieter stärken. Ihre Interessen müssen im Vordergrund stehen, nicht Marktgesetze und Rendite.


Für DIE LINKE ist Wohnen ein Teil der Daseinsvorsorge. Das Recht auf Wohnen ist im Grundgesetz zu verankern. Wir unterstützen die Kommunen beim Aufbau wohnungswirtschaftlicher Eigenbetriebe, die nicht profitierorientiert, sondern gemeinwohlorientiert agieren, die öffentlich kontrollierbar sind und unmittelbar Einfluss auf gute Wohnqualität zu niedrigen Mieten nehmen. Hierzu fordern wir einen Rekommunalisierungsfonds als Bundesprogramm, damit die Gemeinden ehemals privatisierte Wohnungsbestände wieder zurückerwerben können. Um dies zu erleichtern, sollen die Gemeinden ein gesetzlich geregeltes Vorkaufsrecht für diese und andere Mietwohnungen erhalten. Wir unterstützen die Demokratisierung von Wohnungsgenossenschaften und wollen das Genossenschaftsrecht entsprechend ändern, damit die Genossenschaftsmitglieder mehr Mitsprache erhalten und über die Höhe der Miete sowie über Investitionen und Modernisierungen selbst entscheiden können. Die Geschäftsprozesse und Geldströme der Genossenschaften müssen gegenüber ihren Mitgliedern vollständig offengelegt werden.


Der soziale Wohnungsbau muss wiederbelebt und neu ausgerichtet werden. Er soll öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau fördern, insbesondere auch die ökologisch-energetische Sanierung bestehender Wohnungen. Die Fördermittel dafür müssen dauerhaft erhöht und dürfen nicht am privaten Kapitalmarkt refinanziert werden. Privatinvestoren, die öffentliche Förderung in Anspruch nehmen, wollen wir zum anteiligen Bau von Sozialwohnungen verpflichten – mit dem Ziel lebendige vielfältige Quartiere zu entwickeln. Die Mietpreisbindung muss unbefristet sein.


DIE LINKE will die staatliche Wohnraumförderung fortführen, ausweiten und sie dort, wo Wohnungen fehlen auf die direkte Förderung des Neubaus von Wohnungen konzentrieren. Daneben soll soziale Wohnraumförderung sichern, dass in Wohnungsbeständen Barrieren abgebaut und Energieeinsparmaßnahmen durchgeführt werden können, ohne die Miete zu erhöhen. Die Länder sollen jährlich einen garantierten, vom Bedarf abhängigen Zuschuss für die Wohnraumförderung erhalten und diesen aus eigenen Mitteln aufstocken. Damit sollen leistungsfähige öffentlich-rechtliche Wohnungsbaufonds aufgebaut werden. Aus diesen Sondervermögen soll der soziale Wohnungsbau/die soziale Wohnraumförderung durch günstige, an strikte Bedingungen geknüpfte Baukredite und durch die Beteiligung der Fonds am Eigenkapital öffentlich-gemeinnütziger Wohnungsunternehmen gefördert werden.

  • Mindestens 150.000 Mietwohnungen mit Sozialbindung müssen jährlich entstehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese bedarfsgerecht, barrierefrei, ökologisch und energieeffizient geplant werden.
  • Die mieterfeindlichen Regelungen der jüngsten Mietrechtsreform müssen zurückgenommen ein neues Verbandsklagerecht für Mieterorganisationen geschaffen werden. Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz werden die Rechte der Mieterinnen und Mieter abgebaut und die Kosten der energetischen Sanierung von Wohnhäusern auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt. Wohnen muss demokratisch sein: DIE LINKE will die Bürgerbeteiligung im Planungs- und Baurecht ausbauen. Auch Nachbarn und Betroffene, die nicht Eigentümer sind, müssen bei Bauanfragen und Planungen beteiligt werden und ggf. klagen können. Wir unterstützen die demokratische Mitwirkung von Mieterinnen und Mietern in Mieterbeiräten sowie Mitgliedern von Genossenschaften und fordern mehr Möglichkeiten ihrer Mitsprache in Entscheidungsprozessen.
  • Niemand darf in Folge eines Eigentümerwechsels oder aufgrund von Umbaumaßnahmen aus seiner Wohnumwelt vertrieben werden. Es darf keine Zwangsräumungen geben. Das Recht auf Eigenbedarfskündigungen muss eingeschränkt, der Kündigungsschutz für betroffene Mieterinnen und Mieter ausgebaut werden.
  • Grundstücke öffentlicher Eigentümer dürfen nur in Erbpacht und bevorzugt an dem Gemeinwohl verpflichtete Wohnungsunternehmen vergeben werden.
  • Wir wollen die Mieten deckeln: Der Mietspiegel muss flächendeckend eingeführt werden und sich an allen Bestandsmieten orientieren, nicht nur an den Abschlüssen der letzten Jahre. Die Kommunen erhalten das Recht, auf der Grundlage dieser Mietspiegel Höchstmieten festzulegen, um den Preisanstieg zu stoppen. Die Nettokaltmiete in bestehenden Mietverhältnissen darf ohne maßgebliche Wohnwertverbesserung grundsätzlich nur im Rahmen des Inflationsausgleiches maximal bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Mieterhöhungen allein wegen Neuvermietung sind unzulässig.
  • Wir wollen erreichen, dass auch Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen nicht mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für angemessenen Wohnraum – also Miete, Betriebskosten, Wasser, Heizung und Strom – ausgeben müssen.

Wir wollen die Spekulation mit Wohnungen bekämpfen.

  • Die steuerbegünstigte Veräußerung von Wohngebäuden ist abzuschaffen. Wohnungsverkäufe im Rahmen von Firmenverkäufen sind steuerlich den privaten Wohnungsverkäufen gleichzusetzen. Für Wohnungsbestände, die mit öffentlichen Mitteln gebaut worden sind, sollen die Kommunen ein gesetzlich geregeltes Vorkaufsrecht erhalten. Ansonsten soll für Wohnungsverkäufe eine Haltefrist gelten, um Spekulationsgeschäften vorzubeugen. Auch für alternative Wohnformen muss es Sicherheit geben. Das Besetzen von spekulativ leerstehenden Häusern muss legalisiert werden. Alternative Wohnformen, die von Bevölkerungsminderheiten aus finanziellen oder ideellen Gründen genutzt werden, z.B. Kleingarten-Parzellen, Bauwagenplätze, dürfen von den Behörden nicht "abgeräumt" oder Schikanen ausgesetzt werden. Hier gilt es, integrative Regelungsformen der Kommunen zusammenzutragen und "unkonventionelles Wohnen" im Sinne kultureller Vielfalt anzuerkennen und rechtlich abzusichern.
  • Die massenhafte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die Zweckentfremdung von Mietwohnungen wollen wir stoppen. Kommunen müssen die Möglichkeit erhalten, dies auf dem Verordnungsweg zu verbieten.
  • Leerstand zu Wohnraum. Der massenhafte Leerstand von Wohn- und Gewerberäumen ist durch Nutzung bzw. Umnutzung zu beseitigen. In Gebieten mit hoher Wohnungsnachfrage wie in Universitätsstädten sind in leerstehenden Immobilien vorrangig Wohnräume zu schaffen. Hierzu sollen die Kommunen nach einer Leerstandsfrist von sechs Monaten die Möglichkeit erhalten, die Leerstandsräume für Wohnzwecke herzurichten und zu belegen. Für die Kontrolle, Ahndung und Beseitigung von Leerstand sind den Kommunen ausreichende Personalmittel zur Verfügung zu stellen. Leerstand aus spekulativen Gründen wollen wir unterbinden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung aufgrund von Leerstand soll eingeschränkt werden, um gewollten Leerstand aus spekulativen Gründen zu verhindern.
  • Die kommunale Wohnungsaufsicht muss personell und inhaltlich ausgebaut werden, um z.B. Leerstand, Mietwucher und Wohnungsmängeln wirksam zu begegnen.
  • Maklerprovisionen sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen. Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, dann dürfen die Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Als Alternative strebt DIE LINKE die Einrichtung kommunaler Wohnungsvermittlungsagenturen an.
  • Wir wollen Modernisierungen mieterfreundlich gestalten: Die Umlage für Sanierung und energetische Modernisierung ist deshalb von elf auf fünf Prozent zu reduzieren und nach einer Frist von 20 Jahren zurückzunehmen.
  • Die energetische Gebäudesanierung muss öffentlich gefördert werden, damit sie nicht einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geht.
  • Die entsprechende Bundesförderung ist bedarfsgerecht aufzustocken (5 Milliarden). Die Mieterinnen und Mieter dürfen nach den baulichen Eingriffen nicht mehr Miete zahlen müssen, als sie infolge dieser Maßnahmen einsparen (Warmmietenneutralität).

Menschen, die Transferleistungen erhalten, z. B. Hartz-IV-Betroffene, oder geringes Einkommen erzielen, dürfen aus ihren Wohnungen nicht verdrängt werden:

  • Zwangsumzüge sind auszuschließen. Die Übernahme von Kosten der Unterkunft muss den Mieten entsprechen, die in einfachen und mittleren Wohnlagen verlangt werden.
  • Das Wohngeld muss individualisiert und auf die Bruttowarmmiete bezogen werden, die regionalen Wohngeldtabellen sollen überprüft und angepasst werden. Heizkosten müssen wieder im Wohngeld enthalten sein.
  • Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen sind bei den Altschulden zu entlasten. Der Stadtumbau Ost ist vom Bund weiterhin zu unterstützen darf, aber nicht zur Wohnungsverknappung führen und muss die Qualitätsverbesserung der Wohnungen zum Ziel haben. Die Städtebauförderung des Bundes (Stadtumbau, Soziale Stadt, Denkmalschutz u.a.) ist bedarfsgerecht auszustatten und programmatisch so fortzuentwickeln, dass Städte, Gemeinden und Regionen in die Lage versetzt werden, die unterschiedlichen Herausforderungen der demografischen Entwicklung, des sozialen Zusammenhalts und des energetischen Umbaus zu bewältigen.