Keine Rendite mit der Miete

 

Ende 2012 waren nach Berechnungen der BAG Wohnungslosenhilfe 284 000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung, davon 30 000 Kinder, 15 Prozent mehr als 2010. Wohnungslos ist nicht das gleiche wie obdachlos: Die Mehrheit lebt in Notunterkünften oder findet Unterschlupf bei Bekannten oder Verwandten. Sie bleiben für die Gesellschaft unsichtbar. Nur acht Prozent leben auf der Straße.


Der Markt, der angeblich alles richtet, bietet zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland geht rapide zurück, vielfach wurden Mittel des Bundes zweckentfremdet. So gab es Ende 2010 nur noch 1 662 147 Sozialwohnungen in ganz Deutschland. Acht Jahre vorher, Ende 2002 waren es noch 2 470 605. Schon heute fehlen nach Angaben des Mieterbundes mindestens 4 Millionen Sozialwohnungen. Bis 2017 werde der Fehlbedarf um weitere 825 000 steigen.


DIE LINKE fordert den Neubau von 150 000 Sozialwohnungen im Jahr.


Nachdem die Blasen auf den Finanzmärkten geplatzt sind, drängen Investoren auf den Immobilienmarkt. Die LINKE will die Spekulation mit Wohnraum unterbinden: Gewinne aus Wohnungsverkäufen sollen nicht steuerlich begünstigt werden. Wohnungsverkäufe im Rahmen von Firmenverkäufen sind steuerlich den privaten Wohnungsverkäufen gleichzusetzen. Für Wohnungsbestände, die mit öffentlichen Mitteln gebaut worden sind, sollen die Kommunen ein gesetzlich geregeltes Vorkaufsrecht erhalten.


Im Mai wurde das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen: was es regulieren soll, lässt immer noch 15 bis 10 Prozent Mietsteigerung in drei Jahren zu. Einer Nettokaltmiete (Miete ohne Nebenkosten) von 500 EUR würde dann in den nächsten zwölf Jahren auf bis zu 1.036 EUR steigen können. Selbst wenn der Wohnort zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt würde, könnte die Miete noch auf 874 EUR steigen. Wird diese Wohnung frei, könnte die Miete sofort um bis zu 50 Prozent, also auf bis zu 750 EUR angehoben werden.


Wir wollen die Mieten deckeln: Der Mietspiegel muss flächendeckend eingeführt werden und sich an allen Bestandsmieten orientieren.


Die Nettokaltmiete in bestehenden Mietverhältnissen darf ohne maßgebliche Wohnwertverbesserung grundsätzlich nur im Rahmen des Inflationsausgleiches maximal bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.


Mieterhöhungen allein wegen Neuvermietung sind unzulässig!

 

Quelle: DIE LINKE Infodienst (LINK)