SOG-Novelle der CDU-SPD-Landesregierung beinhaltet Einschränkungen der Grundrechte ohne Sicherheitsgewinn

Zur SOG-Novelle erklären der Fraktionsvorsitzende Wulf Gallert und die Innenpolitische Sprecherin Henriette Quade:


Die Fraktion DIE LINKE. im Landtag von Sachsen-Anhalt lehnt die geplante Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Die vorgeschlagenen Änderungen lassen eindeutig das Prinzip erkennen, Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger möglichst weitgehend einzuschränken. Unabhängig davon, dass der angebliche Gewinn an Sicherheit aus unserer Perspektive nicht eintreten wird, ist ein solches Herangehen unvereinbar mit der Vorstellung von einer Gesellschaft, die auf starke Bürgerrechte aufbaut.


Im Konkreten lehnen wir folgende inhaltliche Bestimmungen ab:

  • Ermöglichung großräumiger Alkoholverbote für die Kommunen im öffentlichen Raum
  • bereits geltende Bestimmungen zur Rasterfahndung

Bei folgenden Punkten wird die Einschränkung von BürgerInnenrechten so massiv vorangetrieben, dass sie aus unserer Perspektive mit den Grundsätzen der Landesverfassung nicht vereinbar sind

  • Paragraph 16, Absatz3 (neu): Anfertigung von Videoaufzeichnungen zur Eigensicherung bei Personen und Fahrzeugkontrollen
  • Paragraph 17a, 17b: Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen in Informationstechnischen Systemen
  • Paragraph 33: Unterbrechung und Verhinderung von Kommunikationsstrategien (Blockade von Handys und Mobilcomputern)
  • Paragraph 41, Absatz (neu): Zwangstest bei der Untersuchung von Personen


Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE im November 2012 beschlossen, dass in dem Fall, dass die CDU-SPD-Koalition die entsprechenden Bestimmungen beschließt, dagegen eine Normkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht einzureichen. Eine solche Normkontrollklage verlangt die Unterstützung von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Landtages (27).


Da die Fraktion DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt in der Frage der Verfassungswidrigkeit ebenfalls diese entsprechende Position vertritt, hat die Fraktion DIE LINKE sich entschieden, im Falle einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht, diese gemeinsam mit der GRÜNEN-Fraktion einzureichen. Statt ohne Zögern Grundrechte massiv einzuschränken, sieht DIE LINKE ganz andere Erfordernisse: Eine polizeiliche Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einsätzen ist längst überfällig und Gebot rechtsstaatlicher Transparenz. DIE LINKE wird dieser Forderung in den Gesetzgebungsprozess weiterhin einbringen.


Magdeburg, 23. Januar 2013