Zukunft der Sicherungsverwahrung mit Strukturreform bei Justizvollzugsanstalten verbinden

Zu Folgen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts zur Sicherungsverwahrung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„ DIE LINKE hält die Entscheidung zur Kündigung der Verwaltungsvereinbarung mit Sachsen und Thüringen grundsätzlich für richtig, allerdings kommt sie zu spät. Schließlich bleibt für die Umsetzung zum Gerichtsurteil über die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention nur noch bis zum Juni 2013 Zeit. Es ist also Eile geboten, nicht erst seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Eins der größten Probleme wird darin bestehen, geeignete Therapeutinnen und Therapeuten zu finden, hier ist die Landesregierung in besonderem Maße gefordert. Allerdings darf die Sicherungsverwahrung nicht zu Lasten des allgemeinen Vollzugs gehen, geht es doch in diesem nach gesetzlichem Auftrag ausdrücklich um den Behandlungsvollzug, für den ebenfalls qualifiziertes Personal benötigt wird.

Eine entsprechend Überarbeitung des Personalentwicklungskonzepts des Landes ist daher nicht zuletzt auch aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zwingend erforderlich.

Parallel dazu fordert DIE LINKE eine zügige Entscheidung zur Strukturreform bei den Justizvollzugsanstalten (JVA). Landesregierung und Koalition müssen endlich landesweit und nicht regional denken und handeln. Eine regionale Klientelpolitik, wie sie im Falle der JVA Naumburg allem Anschein nach von Mitgliedern der Koalition betrieben wird, lehnt DIE LINKE kategorische ab.“

Magdeburg, 6. Dezember 2011