Vollzug der Sicherungsverwahrung verantwortungsbewusst gestalten

Im Zuge der weiteren Beratung für ein Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung, hält DIE LINKE eine externe wissenschaftliche Evaluation der Umsetzung des Gesetzes für unbedingt erforderlich.

Zum Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Das Problem der Sicherungsverwahrung wird seit längerem intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert. DIE LINKE begrüßt, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vorgelegt wird. Das bietet ausreichend Zeit für eine sorgfältige parlamentarische Beratung inklusive einer Anhörung.

Die Therapie der Betroffenen wird bei der Debatte um das Gesetz im Mittelpunkt stehen. Die Landesregierung hat diese sicher zu stellen. Hierbei gibt es allerdings ein akutes Problem: Der Betreiber der JVA Burg Madl ist zwar vertraglich in entsprechender Weise verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Er ist somit auch vertraglich verpflichtet, ausreichend Therapeuten vorzuhalten. Was passiert aber, wenn dies nicht realisiert wird bzw. mangels Personal nicht realisiert werden kann? Vertragsstrafen ergeben hier wenig Sinn, in der Konsequenz sind die Sicherungsverwahrten sind dann zu entlassen. Hier ist einzig und allein die Landesregierung in der Verantwortung, dies sicher zu stellen.

Im Zuge der weiteren Beratung hält DIE LINKE eine externe wissenschaftliche Evaluation der Umsetzung des Gesetzes für unbedingt erforderlich.“

Magdeburg, 4. Dezember 2012