Verletzungen der Schulpflicht nicht länger als Ordnungswidrigkeit verfolgen

Nach einer Diskussion zum Thema Schularrest im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung bekräftigt die bildungspolitische Sprecherin Birke Bull die Position ihrer Fraktion:

Nach einer Diskussion zum Thema Schularrest im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung bekräftigt die bildungspolitische Sprecherin Birke Bull die Position ihrer Fraktion:

„Es geht uns nicht darum, das Verfahren der Ahndung von Schulpflichtverletzungen als Ordnungswidrigkeit noch ein Stück weit zu optimieren. Wir stellen grundsätzlich in Frage, ob die Verfolgung von Schulpflichtverletzungen im Sinne des Ordnungswidrigkeitsgesetzes zielführend ist.

Der vom Justiz- und vom Kultusministerium vorgelegte Bericht hat sich leider mit wirklichen Alternativen zur derzeitigen Praxis kaum befasst. Er enthält aber zahlreiche Hinweise für die Absurdität des Verfahrens.

DIE LINKE bleibt daher bei ihrer Forderung, Verletzungen der Schulpflicht nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Das soll die Schulpflicht nicht in Frage stellen. Sie ist auch ohne Einstufung als Ordnungswidrigkeit kein zahnloser Tiger. Sie bleibt die Grundlage für Zuführungen zur Schule durch die Ordnungsbehörden nach § 44a Schulgesetz, in dem es heißt: „Ein Schulpflichtiger, der ohne berechtigten Grund seinen Verpflichtungen [der Schulpflicht] … nicht nachkommt, kann der Schule auch gegen seinen Willen zugeführt werden, wenn andere pädagogische Mittel, insbesondere persönliche Beratung, Hinweise an die Eltern, den Ausbildenden und den Arbeitgeber des Schulpflichtigen sowie die Einbeziehung des zuständigen Jugendamtes, ohne Erfolg geblieben sind.“

Das Problem von Schulbummelei und Schulschwänzen wird aber weder durch zwangsweise Zuführung und schon gar nicht durch Bußgelder und Beugearrest in den Griff zu bekommen sein. Hier sind Schule, Jugendhilfe, Sozialarbeit, ja die ganze Gesellschaft gefragt. Hier liegt der entscheidende Handlungsbedarf. 

Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE auch mit allem Nachdruck, endlich die Tätigkeit der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter auf eine verlässliche Basis zu stellen und abzusichern. Nach wie vor hängen ca. 200 dieser Fachkräfte, die bisher aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wurden, „in der Luft“. Hier müssen endlich Lösungen auf den Tisch, wie wir es in einem Antrag noch im Dezember 2013 im Landtag gefordert haben.

Das von der Landesregierung jetzt in Aussicht gestellte Moratorium von zwei Jahren, in dem auf Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens in Folge von Schulpflichtverletzungen verzichtet werden soll und stattdessen die pädagogischen und sozialpädagogischen Maßnahmen verstärkt werden, ist aus unserer Sicht halbherzig. Die genannten pädagogischen und sozialpädagogischen Projekte sind durchaus vernünftig, aber nicht neu. Das Ergebnis der angekündigten Evaluation wird kaum belastbare Aussagen dazu bringen, ob die Verfolgung als Ordnungswidrigkeit sinnvoll ist oder nicht. Dennoch ist das Moratorium mehr als nichts.“

Magdeburg, 17. Januar 2014