Umgang mit ehemaligen Straftätern ist Maßstab für politische und zivilgesellschaftliche Reife einer Gesellschaft

Zu den Vorgängen in der Gemeinde Insel erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Die Vorgänge in der Gemeinde Insel sind ein trauriger Beleg für das Scheitern der Resozialisierung ehemaliger Straftäter. Auch deren Wegzug löst das bestehende Problem nicht einmal im Ansatz.

Die Gesellschaft muss sich der Frage stellen, wie sie mit ehemaligen Straftätern nach deren Entlassung umgehen will. Da bieten auch so genannte elektronische Fußfesseln oder vergleichbare Hilfsmittel keinerlei Lösung. Es bedarf gewiss staatlichen Handelns, aber hier ist auch die Zivilgesellschaft in ganz besonderem Maße gefordert. Und da stellt sich schon die Frage, ob mit pausenlosen Demonstrationen vor einem Wohnhaus nicht bereits Grenzen des zivilgesellschaftlichen Miteinanders wie auch rechtsstaatlichen Handelns überschritten werden. Der Umgang mit ehemaligen Straftätern ist durchaus auch als Maßstab für die politische und zivilgesellschaftliche Reife einer Gesellschaft zu verstehen.

DIE LINKE bleibt bei ihrer Position, dass jeder Mensch nach Verbüßung seiner Haftzeit das Recht auf eine zweite Chance hat. Das schließt auch ein, dass Menschen nach ihrer Haft ihr Recht auf freie Wohnortwahl behalten. Die Alternative hierzu lautete: Wegschließen für immer, und das möglichst auf einer weit entfernten Insel. Das allerdings widerspräche in gravierendem Maße jeglichem Rechtsstaatgedanken.

Geradezu unerträglich ist es, wenn politisch Verantwortliche vor Ort latente Ängste von Menschen noch schüren und keine klare Position beziehen, wenn Rechtsextreme versuchen, mit den entstanden Problemen ihre eigenen, menschenverachtenden Ziele zu propagieren. Genau hier ist entschiedener Widerstand angesagt und notwendig, und hier hat nicht zuletzt auch der Ortsbürgermeister von Insel auf ganzer Linie versagt.

DIE LINKE hält es für unumgänglich, dass sich der Landtag mit den Vorgängen ernsthaft befasst und auch Wege zum künftigen Umgang mit derartigen Fällen erörtert. Daher beantragt die Fraktion eine gemeinsame Sondersitzung der Ausschüsse für Inneres sowie Recht, Verfassung und Gleichstellung für Freitag, den 7. Oktober 2011 nach Abschluss der Landtagssitzung. Hier wird auch von der Landesregierung erwartet, entsprechende Vorstellungen und Vorschläge zu unterbreiten.“

Magdeburg, 4. Oktober 2011